VOLLZUGSFORMEN

Allgemeines

 

Freiheitsentzug betrifft in den seltensten Fällen nur eine isolierte Person, sondern fast immer das soziale System Familie.

 

Die Inhaftierung eines Familienmitglieds stellt Angehörige vor besondere Herausforderungen. Plötzlich sind sie mit einer Vielzahl von emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Belastungen konfrontiert, die das alltägliche Leben stark beeinflussen können. Sie sind oft unsichtbare Opfer, die Unterstützung und Verständnis benötigen.

 

In Deutschland sind schätzungsweise 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Kinder und Jugendliche, die eine sichere und liebevolle Bindung zu ihren Familien benötigen, erleben durch die Inhaftierung oft traumatisierende Ereignisse. Diese reichen von sozialer Ächtung und Isolation bis hin zu emotionaler Belastung und Verantwortung, die sie plötzlich übernehmen müssen. Beispielsweise verlieren Kinder aufgrund des kriminellen Stigmas ihre Freunde und werden Opfer von Mobbing. Geschwister von Inhaftierten fühlen sich oft verantwortlich, ihre Familie zu unterstützen, und stellen ihre eigenen Bedürfnisse zurück.

 

Angehörige dürfen nicht unsichtbar bleiben. Die unbeabsichtigten, aber gleichwohl gravierenden Nebenwirkungen des Freiheitsentzuges auf Angehörige müssen dringend ernst genommen und mit Hilfe geeigneter Maßnahmen auf das unvermeidbare Minimum reduziert werden. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalten, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Vereinen und Beratungsstellen notwendig. Unterstützungsangebote für Angehörige sind in den letzten Jahren weiterentwickelt wurden. Sie reichen noch lange nicht aus.

Netzwerk

Logo des Netzwerks Kinder von Inhaftierten und Verlinkung dahin
Die BAG-S ist Kooperationspartner des Netzwerks Kinder von Inhaftierten.
Logo Children of prisoners europe und Verlinkung dorthin
Die BAG-S ist eine Partnerorganisation von Children of Prisoners Europe.

Publikationen

 

  • Die bekannteste Studie zur Situation Kinder von Inhaftierten ist die sogenannte „COPING Studie“, die in vier europäischen Ländern durchgeführt wurde aus dem Jahr 2013.

 

 

  • Die Justizminister:innenkonferenz (2019) und die Familienminister:innenkonferenz (2023) haben ihre Zuständigkeit einer familienfreundlichen Ausgestaltung des Strafvollzug bekundet und wollen sich für die Stärkung der Recht von Kindern mit inhaftierten Eltern einsetzen.

 

  • Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einer Publikation die Leistungen des SGB VIII in Kooperation mit dem Justizvollzug thematisiert und ausgearbeitet.

Positionen der BAG-S

 

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