Allgemeines
Freiheitsentzug betrifft selten nur die inhaftierte Person selbst. Vielmehr werden auch Angehörige – insbesondere die Familie – massiv in Mitleidenschaft gezogen. Die Inhaftierung eines Familienmitglieds stellt Angehörige vor besondere Herausforderungen, die das alltägliche Leben stark beeinflussen können. Emotionale Belastungen wie Scham, Trauer oder Wut treffen oft auf soziale Isolation und finanzielle Sorgen. Angehörige werden dadurch zu oft übersehenen Opfern, die dringend Unterstützung und Verständnis benötigen.
Es ist essenziell, die unbeabsichtigten, aber gravierenden Auswirkungen des Freiheitsentzugs auf Angehörige ernst zu nehmen und Maßnahmen zu entwickeln, die diese Belastungen auf ein unvermeidbares Minimum reduzieren. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalten, Kinder- und Jugendhilfe sowie spezialisierten Beratungsstellen und Vereinen ist hierfür unerlässlich. Obwohl in den letzten Jahren Fortschritte bei Unterstützungsangeboten erzielt wurden, sind diese weiterhin unzureichend und müssen dringend ausgebaut werden.
Kinder von inhaftierten Personen
Besonders betroffen sind Kinder inhaftierter Eltern. In Deutschland leben schätzungsweise 100.000 Kinder mit der Belastung, dass ein Elternteil im Strafvollzug ist. Sie erleben häufig traumatische Situationen, die von sozialer Ausgrenzung bis hin zu schwerwiegenden emotionalen und psychischen Belastungen reichen.
Kinder, die eine sichere und stabile familiäre Bindung benötigen, verlieren durch die Inhaftierung eines Elternteils oft ihren Halt. Viele werden Opfer von Mobbing, ziehen sich sozial zurück oder übernehmen früh Verantwortung, die sie überfordert. Geschwisterkinder fühlen sich häufig verpflichtet, die Familie zu unterstützen, und stellen ihre eigenen Bedürfnisse hintenan. Die psychischen und sozialen Folgen dieser Erfahrungen können langfristig nachwirken und verdeutlichen die Dringlichkeit, spezifische Unterstützungsangebote für Kinder von Inhaftierten weiter auszubauen.
Die Auswirkungen des Freiheitsentzugs auf Angehörige und insbesondere auf Kinder sind ein gesellschaftliches Problem, das mehr Aufmerksamkeit und Ressourcen benötigt. Sie brauchen systematische Unterstützung, um die Herausforderungen, die durch die Inhaftierung entstehen, zu bewältigen.
Die Justizminister*innenkonferenz (2019) und die Familienminister*innenkonferenz (2023) haben ihre Zuständigkeit einer familienfreundlichen Ausgestaltung des Strafvollzug bekundet und wollen sich für die Stärkung der Recht von Kindern mit inhaftierten Eltern einsetzen.