Frauen sind im Strafvollzug zahlenmäßig stark unterrepräsentiert. Mit einem Anteil von etwa fünf Prozent an inhaftierten Personen stehen ihre spezifischen Lebensrealitäten oft im Schatten eines überwiegend auf Männer ausgerichteten Strafvollzugssystems. Diese strukturelle Vernachlässigung birgt das Risiko, die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen straffällig gewordener Frauen nicht angemessen zu berücksichtigen.
Frauenkriminalität unterscheidet sich in vielen Aspekten von der Kriminalität von Männern: Sie wird oft durch sozioökonomische Notlagen, Erfahrungen von Gewalt und Traumatisierungen sowie durch Verantwortlichkeiten in der Familie geprägt. Viele straffällig gewordene Frauen haben eine Geschichte von Armut, Abhängigkeiten oder Missbrauch hinter sich. Häufig sind sie Hauptverantwortliche für die Pflege und Erziehung von Kindern, was ihre Inhaftierung nicht nur für sie selbst, sondern auch für ihre Familien besonders belastend macht.
Trotz dieser besonderen Ausgangslage orientieren sich Maßnahmen im Strafvollzug, vorwiegend an den Bedürfnissen von Männern. Geschlechtsspezifische Angebote sind oft nur unzureichend vorhanden. Die BAG-S sieht es als zentrale Aufgabe die Perspektiven und Lebenslagen straffällig gewordener Frauen in den Fokus zu rücken. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauenkriminalität nicht nur als Randthema behandelt wird, sondern als eigenständiges soziales Phänomen, das spezifische Lösungen erfordert.
Der Fachausschuss Frauen der BAG-S widmet sich der Weiterentwicklung einer geschlechtssensiblen Straffälligenhilfe und macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, frauenspezifische Grundsätze, Ziele und Rahmenbedingungen für die Arbeit in diesem Bereich zu definieren. Dazu gehören auch qualitätssichernde Methoden und geeignete Dokumentationsformen, die eine effektive und präventiv wirkende Unterstützung straffällig gewordener Frauen ermöglichen.
Kunstmalgruppe des SkF Augsburg, InBeLa Beratungsstelle für Frauen in besonderen Lebenslagen
Der Fachausschuss Frauen ist ein vielseitig zusammengesetztes Gremium, in dem Praktiker:innen, Einrichtungsleitungen und Referent:innen zusammenkommen. Gemeinsam positionieren wir uns zu aktuellen Themen, teilen Wissen und schaffen Räume für den praxisorientierten Austausch.
Die Mitarbeit im Fachausschuss steht allen Interessierten aus den Mitgliedsverbänden der BAG-S offen, ebenso wie Mitarbeiter:innen aus dem Justizvollzug und den Sozialen Diensten der Justiz. Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich aktiv für die Belange straffällig gewordener Frauen einzusetzen. Wir freuen uns über neue Perspektiven und engagierte Mitstreiter:innen. Bei Interesse oder Rückfragen kontaktieren Sie uns gern unter: info@bag-s.de
BAG-S FA Frauen (2024):
Der FA Frauen hat im Juli 2024 die aktuellen Daten zum Mutter-Kind-Vollzug in Deutschland veröffentlicht. Diese Veröffentlichung beleuchtet die Herausforderungen und Perspektiven für inhaftierte Mütter und ihre Kinder im deutschen Strafvollzugssystem. Die Daten zeigen dringenden und umfassenden Handlungsbedarf auf.
Zwischen 2017 und 2022 wurden schätzungsweise 250 Kinder im Strafvollzug geboren. Deutschlandweit stehen derzeit 106 Haftplätze für inhaftierte Mütter mit ihren Kindern zur Verfügung, verteilt auf neun Bundesländer. Die rechtlichen Voraussetzungen und Praktiken zur Unterbringung von Mutter-Kind-Paaren variieren zwischen den Bundesländern, was zu erheblichen Unterschieden in der Behandlung führt.
BAG-S FA Frauen (2020):
Viele straffällig gewordene Frauen* haben ihre Wohnung durch die Inhaftierung verloren oder lebten bereits davor in ungeregelten und/oder abhängigen bzw. prekären Wohnverhältnissen. Der Fachausschuss hat sich dieser Problematik angenommen und Forderungen für eine Versorgung von Wohnraum für straffällig gewordene Frauen* aufgestellt.
BAG-S FA Frauen (2018):
Der Flyer zur “Beratung, Begleitung, Unterstützung – Selbstverständnis frauenspezifischer Straffälligenhilfe” informiert kurz und knapp über das aktuelle Selbstverständnis und die Arbeitsweise der frauenspezifischen Straffälligenhilfe.
BAG-S FA Frauen (2012):
Der Fachausschuss “Straffällig gewordene Frauen” hat 2012 seine Empfehlungen für eine frauenspezifische Straffälligenhilfe aus dem Jahre 1999 überarbeitet und stellt das Ergebnis zur Diskussion. Ziel ist es, den Diskurs über die spezifischen Belange und Bedürfnisse von straffällig gewordenen Frauen in der Beratungspraxis stärker zu verankern und das fachspezifische Wissen zu vertiefen.