Gesundheit

Allgemeines

 

Während der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt endet die Zuständigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr zuständig. Die Justiz gewährleistet eine eigene Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen, die sogenannte Heilfürsorge. In den Strafvollzugsgesetzen der Länder ist festgelegt, dass die Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen sollen. Es kann jedoch vorkommen, dass Leistungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

 

 

Wie sieht die medizinische Versorgung im Strafvollzug aus?

 

Für jede Anstalt oder Abteilung ist eine Anstaltsärztin oder ein Anstaltsarzt zuständig. Soweit eine fachärztliche Behandlung erforderlich ist, wird diese zum Teil durch externe Fachärzt*innen in der JVA durchgeführt. Soweit diese nicht zur Verfügung stehen, werden Termine in öffentlichen Krankenhäusern vereinbart. Dorthin werden die Gefangenen in der Regel von Vollzugsbediensteten gebracht, häufig unter Fesselung. Ist eine Behandlung in der JVA nicht mehr möglich, kann eine Verlegung in ein (nicht in allen Regionen vorhandenes) Justizvollzugskrankenhaus erfolgen. Ist dort eine Behandlung oder Diagnostik nicht möglich, erfolgt eine Verlegung in ein öffentliches Krankenhaus. Dies geschieht unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen (Fesselung, Überwachung).

 

Die inhaftierte Person hat keine freie Ärzt*innenwahl. Das medizinische Personal unterliegt der Schweigepflicht. Diese wird jedoch in bestimmten Fällen aufgehoben, z.B. wenn Gefahr für Leib und Leben der inhaftierten Person oder Dritter besteht. Inhaftierte Personen haben auch Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Frauen ist die Gesundheitsfürsorge entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen, wozu auch gynäkologische Untersuchungen gehören. Bei Schwangerschaft besteht Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe während der Schwangerschaft. Dazu gehören auch die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.

Spezifische Themen

 

Der Schutz vor Krankheiten ist ein wichtiges Thema im Strafvollzug. Infektionskrankheiten sind Krankheiten, die durch Ansteckung übertragen werden. Da im Strafvollzug viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, ist es wichtig, sich davor zu schützen. Infektionskrankheiten sind zum Beispiel Hepatitis, HIV und AIDS. Sie können unter anderem durch das gemeinsame Benutzen von Spritzen beim Drogenkonsum oder durch ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen werden. Über Möglichkeiten des Infektionsschutzes informieren der medizinische Dienst im Vollzug oder externe Sucht- oder Aidsberatungsstellen. Möglichkeiten des Infektionsschutzes sind sterile Einwegspritzen, Desinfektionsmittel, Kondome oder auch die Impfung gegen Hepatitis B.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suchtbehandlung. Ein hoher Anteil der Inhaftierten weist eine Suchtproblematik auf. Drogen (auch Alkohol) sind im Strafvollzug verboten, aber gleichzeitig verfügbar. Daraus ergeben sich vielfältige Konflikte: Zum einen verstoßen die Gefangenen mit dem Drogenkonsum gegen die Anstaltsordnung. Dies kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Zum anderen entstehen durch die Beschaffung der Drogen Abhängigkeiten unter den Gefangenen, die zu Konflikten führen können. Aus diesem Grund gibt es vielerorts Suchtberatungsstellen, die in Einzel- und/oder Gruppengesprächen Unterstützung anbieten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Substitution im Strafvollzug. Das bedeutet, dass Menschen, die Drogen konsumieren, mit Ersatzstoffen, z.B. Methadon, behandelt werden. Die Behandlung ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

 

Im Strafvollzug ist die Behandlung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein wichtiges Thema. Schätzungen zufolge leidet mehr als die Hälfte der inhaftierten Personen an einer psychischen Störung. Dies stellt besondere Herausforderungen an den Strafvollzug, in dem viele Menschen auf engstem Raum in einem straff durchorganisierten Alltag untergebracht sind. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass die Versorgung mit psychologischen und psychiatrischen Behandlungsangeboten überwiegend unzureichend ist.

Statistische Daten

Themen Gesundheit Infektion
Themen Gesundheit Sucht
Themen Gesundheit Psych

BAG-S Publikationen

 

 

 

Informationsdienst Straffälligenhilfe (Heft 1, 2024):

BAG-S Bundestagung: “Brücken bauen” Übergangsmanagement und Nachsorge für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen in Haft

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Informationsdienst Straffälligenhilfe (Heft 3, 2022):

Inklusion und Barrierefreiheit im Strafvollzug

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Informationsdienst Straffälligenhilfe (Heft 1, 2020):

Drogen und Gefängnis

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Informationsdienst Straffälligenhilfe (Heft 1, 2019):

Psychische Erkrankungen und Gefängnis

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Informationsdienst Straffälligenhilfe (Heft 1, 2017):

Sterben im Gefängnis

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