
11. Februar 2025 Auch Schleswig-Holstein setzt die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen aus
Bei bereits in Haft befindlichen Personen wird die Vollstreckung fortgesetzt. Sofern eine Person seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten möchte oder von der Polizei mit Haftbefehl gebracht wird, wird diese Person weiterhin aufgenommen.
Diese Informationen finden Sie in der Presseerklärung der Landesregierung:
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