Auch Schleswig-Holstein setzt die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen aus

Nach Hamburg hat nun auch Schleswig-Holstein die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. Mit dieser Maßnahme soll der Vollzug insgesamt entlastet werden, da aufgrund der hohen Belegungszahlen ein großer Druck besteht. Der geschlossene Frauenvollzug ist zu 100 Prozent belegt – der Männervollzug zu über 90 Prozent. Die Justizministerin will daher auch die Kapazitäten erhöhen. Vorerst soll aber ein dreimonatiger Vollstreckungsaufschub bei Ersatzfreiheitsstrafen für Entlastung sorgen.

Bei bereits in Haft befindlichen Personen wird die Vollstreckung fortgesetzt. Sofern eine Person seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten möchte oder von der Polizei mit Haftbefehl gebracht wird, wird diese Person weiterhin aufgenommen.

Diese Informationen finden Sie in der Presseerklärung der Landesregierung:

Presseerklärung

 

 

 

 

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