BAG-S im Rechtsausschuss des AGH Berlin – Expert*innenanhörung zur Gefangenenvergütung

Am 25. März 2026 wurde im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin das Zweite Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen beraten. Der Entwurf reagiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenentlohnung. Zu den Expert*innen der Anhörung war auch die BAG‑S eingeladen.

Christina Müller-Ehlers, Geschäftsführerin der BAG-S, stellte in der Kürze der Zeit drei Kritikpunkt an der Reform heraus:

Arbeit und Vergütung:

Die geplante Erhöhung der Gefangenenvergütung wird durch die Arbeitszeitverkürzung um 13,5 % aus dem Jahr 2025 entwertet. Die BAG‑S fordert stattdessen die Einführung eines Bruttolohnsystems, das echte Angleichung an die Lebensverhältnisse außerhalb der Haft ermöglicht.

Freie Straffälligenhilfe:

Berlin sollte hier nachbessern und – wie Schleswig‑Holstein – ein klares Übergangsmanagement gesetzlich festschreiben. Die freie Straffälligenhilfe ist kein nachgeordneter Partner, sondern ein zentraler Teil der Resozialisierung.

Schutz bei Zwangsmaßnahmen

Länger andauernde Unterbringungen im besonders gesicherten Haftraum müssen einem Richtervorbehalt unterliegen. Zudem braucht es eine deutlich bessere psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung im Vollzug und eine Vernetzung nach draußen.

Die Sitzung des Ausschusses kann über den YouTube Kanal des Abgeordnetenhauses Berlin gesehen/gehört werden und über diesen Link gelangen Sie dorthin.

Die BAG-S hatte bereits im letzten Jahr eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben, die Sie hier einsehen können.