Bayern: Abschlussbericht der Gablingen Kommission vorgestellt

Das bayerische Justizministerium hat den Abschlussbericht der „Kommission zur Entwicklung von Leitlinien für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen“ (bgH-Kommission) vorgelegt. Die Kommission war nach gravierenden Vorwürfen gegen die JVA Augsburg-Gablingen eingesetzt worden. Sie sollte Leitlinien für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände entwickeln sowie Vorschläge für eine bessere psychiatrische Versorgung von Gefangenen erarbeiten.

Das Staatsministerium der Justiz hat zugleich ein Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug entwickelt. Die Kommission hatte den Auftrag, eigenständig Empfehlungen für die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu entwickeln. Die konzeptionellen Überlegungen und bereits ergriffenen Maßnahmen des Staatsministeriums der Justiz und Empfehlungen der Kommission werden nun in einem 5-Säulen-Modell zusammengeführt.

Hier einige Empfehlungen zur Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum (bgH):

  • Die Einholung der Entscheidung eines Richters (Richtervorbehalt) bei einer Fortdauer der Unterbringung über 72 Stunden.
  • Der Gefangene sollte auch bei Unterbringung im bgH der Hofgang gewährt werden.
  • Im Fall der Videoüberwachung eines Gefangenen im besonders gesicherten Haftraum ist durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Intimsphäre des Gefangenen beim Toilettenbesuch gewahrt wird.
  • Suizidgefährdete Gefangene sollten nur ausnahmsweise und kurzzeitig zur Beherrschung der akuten Gefahr eines Suizids im besonders gesicherten Haftraum untergebracht werden, da das mit besonders gesicherten Hafträumen typischerweise verbundene kommunikationsarme und isolierende Milieu gerade für suizidgefährdete Gefangene eine zusätzliche psychische Belastung birgt.

Empfehlungen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung:

  • Orientierung am Äquivalenzprinzip: „Danach haben behandlungsbedürftige Gefangene die medizinische und auch psychiatrische Versorgung zu erhalten, die den Standards und Leitlinien außerhalb des Vollzugs entspricht und die nicht an einer unzureichenden Ausstattung der Justizvollzugsanstalt mit sachlichen, personellen oder finanziellen Mitteln scheitern darf.“
  • Die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung dient auch der Konfliktminimierung im täglichen Anstaltsbetrieb und kann traumatisierende Erfahrungen auch bei Bediensteten verhindern.
  • Konkret:
    • Versorgungsbedarf erheben,
    • Mindeststandards für alle Anstalten formulieren,
    • multidisziplinären Ansatz der Behandlung verfolgen,
    • stationären Bereich ausbauen,
    • Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Trägern ausbauen und
    • Planstellen tatsächlich besetzen.

Den umfangreichen Bericht sowie das Konzept können Sie hier einsehen.