
13. Mai 2025 Die Belegung mit Ersatzfreiheitsstrafen sinkt im Jahr 2024 weiter
Die Ampelkoalition reformierte die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe im Jahr 2023, indem sie den Umrechnungsmaßstab von Geld- in Ersatzfreiheitsstrafe änderte. Für alle Verfahren, die seit dem 01.02.2024 rechtskräftig sind, gilt eine neue Umrechnung: Jetzt werden durch einen Hafttag zwei Tagessätze der Geldstrafe getilgt. Die Dauer wird somit halbiert.
Seitdem sinken die Belegungszahlen spürbar. Im November 2024 waren 3.502 Personen inhaftiert – etwa 1.000 weniger als im November 2019. Die Dezemberzahlen eignen sich nicht als Referenz, da diese aufgrund der Weihnachtsamnestien besonders reduziert sind.
Wichtig ist: Der Rückgang der Belegungszahlen bedeutet nicht, dass weniger Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt oder weniger Menschen inhaftiert werden. Vielmehr erklärt sich der Rückgang (vermutlich) durch die verkürzte Haftdauer. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen, die mehr als die Belegungszahlen untersuchen, sind hier notwendig.

Grafik Ersatzfreiheitsstrafe
Zuvor erkennt man in den Jahren 2020 bis 2022 die deutlichen Auswirkungen der Justizpolitik auf die Corona-Pandemie. In der Regel wurden die Vollstreckungen während der Lockdowns aufgeschoben und im Nachhinein vollstreckt. In Berlin wurden Strafen teilweise erlassen. Anschließend ist durch die nachholende Vollstreckung ein deutlicher Anstieg zu erkennen: In 2023 stiegen die Belegungszahlen erstmals seit der Einführung der Tagessatzgeldstrafe in den 1970er-Jahren auf über 5.000 inhaftierte Personen.
Ob sich der Rückgang im Jahr 2025 fortsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Informationen zur Entwicklung der Belegung bei der Freiheitsstrafe finden Sie an dieser Stelle.
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