Bundesrat will Konzept „Therapie statt Strafe“ sichern!
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (Drucksache 21/2739) in den Bundestag eingebracht, um das Konzept „Therapie statt Strafe“ nach § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu sichern. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sich verurteilte Personen während einer stationären Therapie weiterhin im Leistungsbezug nach dem SGB II befinden können.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2021, dem zufolge der Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35 BtMG als Freiheitsentziehung gilt – mit der Folge, dass kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht.
Die BAG-S hat sich erst kürzlich gemeinsam mit der DHS e.V. in einer gemeinsamen Positionierung dafür ausgesprochen:
- § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass ein Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35 BtMG nicht mehr zum Leistungsausschluss führt,
- Krankenversicherungsschutz und Existenzsicherung während der Therapie verbindlich zu gewährleisten


