Der Deutsche Anwaltverein fordert Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

Das Strafverfahren gegen drei Mitarbeitende des KSC-Fanprojekts wegen versuchter Strafvereitelung gibt Anlass, an die aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach wie vor dringende Notwendigkeit einer Erweiterung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts auf Sozialarbeiter*innen zu erinnern. In dem Verfahren wurden die im Rahmen des Fanprojekts tätigen Sozialarbeiter*innen vom AG Karlsruhe zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen verurteilt.

Eine verlässliche Vertrauensbasis ist in der Sozialen Arbeit jedoch Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit. Wenn sich hilfesuchende Menschen gerade keine Hilfe suchen, weil sie befürchten müssen, dass gegen ihren (ausdrücklichen) Willen in einem Gerichtsverfahren eine Aussage getätigt wird, wäre dies ebenso wenig hinzunehmen wie eine Zusammenarbeit auf einer unklaren und unsicheren Vertrauensbasis.

Der DAV schlägt konkret vor, folgenden Absatz 3c in § 53 Abs. 1 StPO einzufügen:

„Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen, öffentlich anerkannten Diensten oder bei öffentlich anerkannten Trägern tätig sind und denen Tatsachen anvertraut sind, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschrift geboten ist, für solche Tatsachen, auf welche die Verpflichtung zur Verschwiegenheit sich bezieht.“

 

Die „Initiativstellungnahme zur Erweiterung der Zeugnisverweigerungsrechte auf die Soziale Arbeit“ kann hier nachgelesen werden.