
10. April 2025 Belegung in den Haftanstalten im Durchschnitt niedriger als vor der Corona-Pandemie
Ein Blick auf die Entwicklung der Belegungszahlen in den deutschen Justizvollzugsanstalten in den letzten sechs Jahren zeigt den deutlichen Einfluss der Corona-Pandemie und der dagegen ergriffenen Maßnahmen. Die erste Infektion mit dem Coronavirus wurde in Deutschland im Januar 2020 festgestellt. Im März kommt es zum ersten „Lock-Down“ mit Schließungen von Schulen, Geschäften und öffentlichen Einrichtungen. In diesem Moment reagieren auch die Bundesländer mit Entlastungsmaßnahmen im Strafvollzug. Bei Ersatzfreiheitsstrafen und kurzen Freiheitsstrafen werden überwiegend keine Ladungen zum Strafantritt verschickt. Teilweise werden begonnene Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt. Mit diesen Maßnahmen wurde das Ziel verfolgt, die Belegung im Strafvollzug zu reduzieren, was auch gelungen ist:
Lag die durchschnittliche Belegung im Februar 2020 noch bei knapp 64.000 Personen, sank diese im Juni 2020 auf den Tiefstand von 55.421 (siehe Grafik).
Entsprechend der Phasen der Normalisierung außerhalb des Vollzugs als auch erneuter Lock-Downs schwank die Belegung in den folgenden zwei Jahren. Im Jahresdurchschnitt lag sie 2022 am niedrigsten mit 56.700 inhaftierten Personen. Seitdem steigt die Belegung wieder an.
Das Niveau von 2019 wurde jedoch bei weitem nicht erreicht. Im Jahr 2024 waren durchschnittlich 8 % weniger Haftplätze belegt als 2019 (2019: 64.454; 2024: 59.154).
Erhebliche regionale Unterschiede
Erheblichen Einfluss auf den Rückgang der Belegung in Deutschland insgesamt haben die Länder mit der höchsten Gefangenenpopulation: Bayern und Nordrhein-Westfalen. Vergleicht man hier die durchschnittliche Belegung im November 2019 mit dem November 2024 ist ein Rückgang von 9 bis 10 Prozent festzustellen. In Baden-Württemberg und Berlin sind es drei Prozent und in Niedersachsen sind die Werte nahezu identisch.
Aber es gibt auch gegenteilige Entwicklungen. So hat die Belegung im Novembervergleich in Hamburg um 10 Prozent, im Saarland um 8 Prozent und in Schleswig-Holstein um drei Prozent zugenommen. Die regionale Unterschiede sind also erheblich. Aufgrund hoher Belegungszahlen haben auch Hamburg und Schleswig-Holstein die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zuletzt ausgesetzt.
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