Die Reformen der Strafvollzugsgesetze. Ein aktueller Überblick
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformieren alle Bundesländer ihre Strafvollzugsgesetze, wobei sich diese immer weiter auseinanderentwickeln. In drei Bundesländern sind die neuen Gesetze bereits in Kraft getreten. In sieben weiteren liegen Entwürfe vor. Wichtige Ergebnisse:
- Die Vergütung wird von 9 Prozent der Eckvergütung erhöht auf 12 bis 16 Prozent. Dies bedeutet einen Stundenlohn von ca. 3 bis 5 Euro.
- In einigen Ländern wird das Taschengeld für nicht arbeitende Personen nicht angehoben. Dadurch vergrößert sich der Abstand zu den arbeitenden Personen.
- Nicht-monetäre Leistungen, wie Freistellungstage und der Erlass von Verfahrenskosten, werden ausgebaut. Allerdings unterscheiden sie sich von Bundesland zu Bundesland.
In den Gesetzentwürfen wurden auch zahlreiche weitere Änderungen vorgenommen. Was aber fehlte:
- Die Nutzung digitaler Medien wird überwiegend nicht in die Gesetze mit aufgenommen.
- An den Bestimmungen zur Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ändert sich nichts.
Die BAG-S hat eine Übersicht erstellt und die Änderungen kommentiert. Sie können diese hier anschauen:

