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Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein aus.

In der Ampel-Koalition lag bereits ein Gesetzentwurf vor, der die Tatbestandsmäßigkeit des Fahrens ohne Fahrschein aus § 265a StGB streichen und zu einer Ordnungswidrigkeit umwandeln wollte. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es, dass das StGB weiterentwickelt und geprüft werden soll, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können.

Jetzt hat sich die SPD-Bundestagsfraktion klar positioniert. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, teilte mit:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen ins Gefängnis müssen, weil sie sich kein Ticket leisten konnten – und auch die daraus resultierende Geldstrafe nicht begleichen können“.

In einem Beitrag auf Instagram weist die SPD darauf hin, dass Personen, die eine Geldstrafe aufgrund von Schwarzfahren nicht bezahlen können, ins Gefängnis kommen können. Denn die sogenannte „Beförderungserschleichung“ ist ein Straftatbestand. Die aktuelle Strafpraxis trifft in erster Linie Menschen in Armut. Sie ist sozial destruktiv, rechtspolitisch fragwürdig und verursacht vermeidbare Kosten im Strafvollzug. Jeder Hafttag wegen Fahrens ohne Fahrschein kostet die Allgemeinheit Geld und bindet Kapazitäten, die anderswo dringend gebraucht werden. Die SPD verweist auf die Initiative des Freiheitsfonds, die auf diese Missstände aufmerksam macht.

Die SPD-Bundestagsfraktion will sich weiterhin mit Nachdruck für eine ersatzlose Streichung des § 265a StGB einsetzen und dazu das Gespräch mit den Koalitionspartnern suchen.

„Klar ist: Die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist überfällig – und sie bleibt ein zentrales Anliegen sozialdemokratischer Rechtspolitik.“

Den Beitrag können Sie hier auf Instagram lesen.

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