Eckpunkte zu Landesresozialisierungsgesetzen von Diakonie Deutschland und EBET e.V.

Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) fordern in einem aktuellen Positionspapier die Einführung verbindlicher Landesresozialisierungsgesetze. Sie betonen, dass die Resozialisierung straffällig gewordener Menschen ein Grundrecht sei, das bereits in der Verfassung und im Strafvollzugsgesetz verankert ist.

Laut dem Papier beginnt erfolgreiche Resozialisierung schon vor der Haft und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Notwendig sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Sozialdiensten und der Freien Straffälligenhilfe. Ein Landesresozialisierungsgesetz könne die Angebote besser koordinieren, Doppelstrukturen vermeiden und für alle Betroffenen bundeslandweit gleiche Leistungen sicherstellen. Besonders hervorgehoben wird die Rolle der Freien Straffälligenhilfe. Ihre Aufgaben müssten gesetzlich eigenständig geregelt, klar von staatlichen Stellen abgegrenzt und auskömmlich finanziert werden. Nur so könne die soziale Wiedereingliederung optimal funktionieren und das Risiko erneuter Straffälligkeit gesenkt werden – auch zum Schutz der Gesellschaft.

Als Vorbild gilt Schleswig-Holstein, wo freie Träger rechtlich gleichgestellt und in die Umsetzung einbezogen werden. Die Autoren fordern, dass dieses Modell bundesweit übernommen wird und die Freie Straffälligenhilfe bereits an der Erarbeitung neuer Gesetze beteiligt wird.

Das Papier steht hier zum Download bereit.