Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen wegen Versagung einer Geldentschädigung nach rechtswidriger körperlicher Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung (Nr. 53/2023 vom 16. Juni 2023) veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen stattgegeben. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg, mit dem ihm eine Geldentschädigung versagt wurde, die er nach einer mit vollständiger Entkleidung verbundenen körperlichen Durchsuchung begehrte. Zuvor hatte die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts bereits die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung festgestellt.

Das angegriffene Urteil des Landgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG). Indem es einen Entschädigungsanspruch unter Verweis auf ein fehlendes Verschulden der handelnden Amtsträger verneint hat, ohne eine konventionsfreundliche Auslegung der § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Art. 34 GG oder die Anwendung weiterer staatshaftungsrechtlicher Institute zu prüfen, verkennt es den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf die Anwendung des einfachen Rechts.

Das angegriffene Urteil wird aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

 

Den ausführlichen Beschluss vom 19. Mai 2023 können Sie hier nachlesen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-053.html

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