Fahren ohne Fahrschein vorm BVerfG

Laut eine Meldung der Süddeutschen Zeitung liegt ein Urteil aufgrund des Delikts Fahren ohne Fahrschein (§ 265a StGB) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Ein Mann war in Mainz zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er war bereits zuvor wegen Fahren ohne Fahrscheins verurteilt worden. Diesmal reichten den Richter:innen eine einzelne Fahrt ohne gültigen Fahrausweis.

Die Anwälte sehen hier ein Verstoß gegen das „Übermaßverbot“ und haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Den Artikel von Ronen Steinke finden Sie an dieser Stelle.

Gesetzentwurf

Das Bundesjustizministerium hatte im November 2023 ein Eckpunktepapier vorgelegt, indem u. a. die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrscheins vorgesehen war. Ein Gesetzentwurf liegt bis heute nicht vor. Das vollständige Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz kann an dieser Stelle eingesehen werden.

Mittlerweile wird in mehreren Städten darauf verzichtet, Strafanzeige zu stellen. Eine Übersicht hat die Initiative Freiheitsfond erstellt.

Die BAG-S hat zur Diskussion um die Entkriminalisierung ein Infoblatt erstellt, dass Sie an dieser Stelle anschauen können.

 

Weitere News

Nichts mehr verpassen und den BAG-S Newsletter abonnieren.