Freie Straffälligenhilfe

Allgemeines

 

Die Freie Straffälligenhilfe ist ein Bereich der Wohlfahrtspflege, der sich auf die Unterstützung und Betreuung straffällig gewordener Menschen konzentriert. Ziel ist es, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern, Rückfälle zu vermeiden und die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Die Freie Straffälligenhilfe wird überwiegend von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen getragen und arbeitet unabhängig vom Strafvollzug. Sie ist neben dem Strafvollzug und der staatlichen Straffälligenhilfe (Gerichts- und Bewährungshilfe) eine der drei Säulen der Resozialisierung.

 

Oberstes Ziel ist die Resozialisierung und Reintegration. Straffällig gewordene Menschen werden bei der Bewältigung der Haftzeit und bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützt. Dazu gehört die Hilfe bei der Wohnungssuche, der Zugang zu Ausbildung und Arbeit sowie die Förderung sozialer Kontakte. Die erfolgreiche Wiedereingliederung nach einer Freiheitsstrafe gilt als zentrales Element der Kriminalprävention, da sie die Rückfallquote senken soll.

 

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Trägern und Organisationen, die im Bereich der freien Straffälligenhilfe tätig sind. Die Formen sind regional sehr unterschiedlich: Zum einen gibt es größere Vereine, die sich auf die Arbeit mit Straffälligen spezialisiert haben. Zum anderen gibt es einzelne Projekte, die größeren Trägern der Freien Wohlfahrtspflege angegliedert sind. Auch die Finanzierungsmodelle sind regional sehr unterschiedlich: Teilweise finanzieren sich die Projekte aus den Justizhaushalten der Länder, teilweise aus Bußgeldern und/oder Eigenmitteln. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Finanzierungsformen.

 

Nach einer Studie von Wolfgang Stelly und Jürgen Thomas waren 2008 in den 358 befragten Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe ca. 1.500 Teil- und Vollzeitbeschäftigte, 200 geringfügig Beschäftigte, 350 Honorarkräfte und 3.100 Ehrenamtliche tätig.

 

Auf der Seite„Wo finde ich Hilfe?“ können Sie bundesweit nach Einrichtungen und Angeboten suchen.

Arbeitsfelder

 

Die Freie Straffälligenhilfe unterstützt Menschen in allen Phasen, vom Gerichtsverfahren über die Haftzeit bis hin zur Entlassung und Wiedereingliederung. Die umfassende Betreuung und die spezifischen Angebote sollen wesentlich dazu beitragen, die Rückfallquote zu senken und den Betroffenen neue Perspektiven zu eröffnen.

 

Haftvermeidung: Die Beratungsstellen informieren die Betroffenen über Möglichkeiten der Haftvermeidung. Bei Ersatzfreiheitsstrafen ist dies zum Beispiel durch gemeinnützige Arbeit möglich. Eine weitere Möglichkeit ist der Täter-Opfer-Ausgleich.

 

Betreuung während der Haft: Die Inhaftierung ist für viele Menschen ein Schock. Neben den Angeboten des Strafvollzugs versucht die Freie Straffälligenhilfe, die Betroffenen mit psychosozialen Beratungsangeboten zu unterstützen. Ziel ist es, schädlichen Folgen der Inhaftierung entgegenzuwirken und auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten. Dies kann durch Gesprächsangebote, konkrete Hilfen beim Wohnungserhalt, sozialrechtliche Beratung, aber auch Schuldner- oder Suchtberatung geschehen. Darüber hinaus gibt es Gruppenangebote (soziale Kompetenz, Anti-Gewalt), Freizeitangebote, Arbeits- und Bildungsmaßnahmen, Gesundheitsberatung und vieles mehr. Häufig sind auch Partner:innen und Kinder von der Inhaftierung betroffen. Auch sie sind emotional stark belastet und suchen Unterstützung.

 

Übergangsmanagement: Die Entlassung aus dem Strafvollzug will gut vorbereitet sein. Wo kann ich wieder wohnen, wo arbeiten, wo bin ich krankenversichert? Hier hilft die Freie Straffälligenhilfe, den Übergang in die Freiheit sicher zu gestalten. Denn gerade in den ersten Wochen nach der Entlassung ist die Rückfallgefahr besonders hoch.

 

Nachsorge und Wiedereingliederung: Ein wichtiges Angebot für Haftentlassene ist das Betreute Wohnen. Hier erhalten die Betroffenen neben einer Wohnung auch sozialpädagogische Betreuung, die sie in den wesentlichen Lebensbereichen bei der Wiedereingliederung unterstützen soll.

 

BAG-S Publikationen

 

BAG-S (2024):

Umfrage der BAG-S zur Finanzierung der Freien Straffälligenhilfe

Sowohl der Bund als auch zahlreiche Bundesländer sind aktuell gezwungen, Einsparungen vorzunehmen, was auch die Zuwendungen betrifft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Freie Straffälligenhilfe. Die BAG-S hat aus diesem Grund eine Umfrage zur Finanzierung der Freien Straffälligenhilfe in Deutschland durchgeführt. Ziel war es, das Ausmaß der Finanzierungslücken und Kürzungen zu erfassen. Die Ergebnisse können Sie hier nachlesen.

 

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