
10. April 2025 Der Koalitionsvertrag steht – Die SPD erhält das Justizministerium
CDU/CSU und SPD haben sich auf den Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ geeinigt. Er enthält die inhaltlichen Vorhaben für die nächsten vier Jahre. Gleichzeitig wurde die Verteilung der Ministerien auf die Parteien festgelegt. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz geht an die SPD, das Innenministerium an die CSU. Hier einige ausgewählte Inhalte der 146 Seiten:
Unter der Überschrift „Moderne Justiz“ wird das Ziel formuliert, den Rechtsstaat zukunftsfest zu machen. Dies soll unter anderem durch die weitere Digitalisierung der Justiz und einen erleichterten Zugang zum Recht erreicht werden. Die Strafprozessordnung soll grundlegend überarbeitet werden. Dazu wird eine Kommission eingesetzt.
Im Kapitel „Strafrecht“ werden Strafverschärfungen angekündigt, etwa beim Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, bei der Volksverhetzung oder im Bereich der Cyberkriminalität. Gewaltkriminalität, insbesondere Gewalt gegen Frauen, soll bekämpft werden. Hier sollen z.B. eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter geschaffen werden.
Im Rahmen der Strafrechtsmodernisierung, an der bereits die Ampel gearbeitet hat, soll das StGB weiterentwickelt und überprüft werden: Welche Vorschriften sind überflüssig und können gestrichen werden? Ob die von der SPD angestrebte Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein kommt, ist damit offen.
Die diskutierte Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters wurde nicht beschlossen. Die Ursachen für die zunehmende Kinder- und Jugendgewalt sollen untersucht und gesetzgeberische Handlungsoptionen vorgeschlagen werden.
Die von der Ampel durchgesetzte Teillegalisierung von Cannabis soll bereits im Herbst 2025 „ergebnisoffen“ evaluiert werden.
Im Kapitel „Migration und Integration“ wird das Ziel formuliert, die Migration zu begrenzen. In diesem Zusammenhang kommt es zu einigen Verschärfungen: Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten wird erweitert. Ebenso die Liste der Straftaten, die zu einer Ausweisung führen. Hier hat man sich auf den Begriff „erhebliche Straftaten“ geeinigt. Bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Volksverhetzung, bei antisemitisch motivierten Straftaten sowie bei Widerstand und tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte soll eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zur Regelausweisung führen.
Zugleich soll die Integration gefördert werden. So wird die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) fortgeführt und auskömmlich finanziert.
Aus weiteren Bereichen:
- Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit mit dem Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, wird umgesetzt.
- Das Bürgergeld wird in eine Grundsicherung für Arbeitsuchende umgewandelt. Inhaltlich bedeutet dies einen Rückschritt zum „Hartz-IV-System“. Für alle Erwerbsfähigen gilt der Vorrang der Vermittlung. Sanktionen sollen schneller und einfacher verhängt werden können. 100-Prozent-Kürzungen werden wieder möglich. Dabei soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „berücksichtigt“ werden.
- Beim Ehrenamt sollen die Pauschalen erhöht werden.
- Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke soll modernisiert werden.
- Eine grundlegende Staatsstrukturreform ist geplant. Dabei sollen insbesondere Vorschläge der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ aufgegriffen werden. Ein wichtiges Thema ist hier die Bündelung von Sozialleistungen.
- Das Gesetz über die Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag soll bis spätestens Juli 2026 evaluiert werden.
- Die Wohlfahrtsverbände sollen bei den Freiwilligendiensten bedarfsgerecht ausgestattet werden.
- Die zunehmende Suchtproblematik wird ernst genommen.
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