
19. Juni 2025 Neue Daten zum Hamburger Strafvollzug und zum Übergangsmanagement
Auf Grundlage der Evaluation des Hamburger Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbResOG) durch Prof. Alexander Baur und Sarah Supplitt (vgl. BAG-S News vom 23.06.2024) soll die Zusammenarbeit aller an der Resozialisierung beteiligten Organisationen in Hamburg weiter verbessert werden. Dies soll insbesondere auch im Bereich der Digitalisierung und der standardisierten Erfassung erfolgen, um eine „einheitliche und strukturierte Resozialisierungsplanung“ zu ermöglichen.
Eine begrüßenswerte Folge dieser Entwicklung ist, dass detaillierte Fragen aktuell beantwortet werden können – wie hier im Rahmen einer kleinen schriftlichen Anfrage in der Hamburger Bürgerschaft. Einige der Antworten stellen wir hier vor.
Allgemein
Aufnahmen im Jahr 2024: 3.002 Männer und 214 Frauen (inkl. Jugend). Entlassungen im Jahr 2024: 2.981, davon 1.371 aus der U-Haft, 346 durch Bezahlung einer Geldstrafe, 37 nach § 35 BtmG, keine Entlassung aus der Sicherungsverwahrung.
Im Erwachsenenbereich wurden 2024 insgesamt 355 Täter-Opfer-Ausgleiche durchgeführt.
Übergangsmanagement
Für das Übergangsmanagement sind die Fachstelle Übergangsmanagement (FÜma) sowie das Projekt LANDGANG des Vereins Integrationshilfen e. V. zuständig.
Im Jahr 2024 wurden von beiden im Übergangsmanagement insgesamt 296 Personen im Erwachsenenstrafvollzug betreut. Daneben fanden 764 Beratungen mit Personen statt, die zwar entlassen wurden, aber keinen Bedarf an einer Betreuung hatten. Nach der Entlassung bestand 2024 zu 1.221 Klienten Kontakt. Zum Stichtag 30. April 2025 werden 36 Prozent der Klienten durch Mitarbeitende der FÜma und 64 Prozent durch Mitarbeitende von LANDGANG betreut.
Wohnen
Angaben dazu, wie viele Inhaftierte in öffentliche Unterkünfte oder direkt auf die Straße entlassen wurden, liegen noch nicht für alle Anstalten vor. Im Jahr 2024 gab es fünf bewilligte Anträge auf Übernahme der Wohnkosten während der Haft. Die durchschnittliche Mietübernahme betrug hierbei fünf Monate.
Die gesamte Kleine Anfrage können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Eine weitere Information aus Hamburg: Ab dem 1. Juni werden Ersatzfreiheitsstrafen wieder vollstreckt. Zuvor gab es aufgrund der angespannten Belegungssituation im Vollzug einen sechsmonatigen Vollstreckungsstopp. Diese wurde ebenfalls im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage mitgeteilt.
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