Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Deutschen Kinderhilfswerkes hat bundesweit untersucht, inwieweit strafgerichtliche Verfahren den verbindlichen Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention und den Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz entsprechen.
Ein Ergebnis: Die Etablierung einer kindgerechten Justiz schreitet in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich voran. „Es fehlt an einer flächendeckenden und systematischen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis“, bedauert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bisher hängt es zu oft von Maßnahmen einzelner Gerichtsbezirke oder dem Engagement der Fachkräfte ab, ob Kinder und Jugendliche vor, während und nach einem Gerichtsverfahren begleitet und unterstützt werden.
Handlungsbedarf besteht zum Beispiel bei der Informationsvermittlung. „Die Untersuchung zeigt, dass viele Landesjustizverwaltungen nicht wissen, ob es kindgerechte Informationen zu Gerichtsverfahren gibt, und falls ja, wer für ihre Erstellung und Verbreitung zuständig ist. Außerdem ist bedenklich, dass es gar keine barrierefreien Informationsmaterialien für Kinder mit Beeinträchtigungen gibt“, so Rudolf.
Hier finden Sie Pressemitteilung mit weiteren Hinweisen.
Die Studie „Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen Praxis. Über die Rechte von Kindern und Jugendlichen als Zeug*innen“ ist auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte frei zugänglich.