
14. Februar 2025 Unterbringungen im Offenen Vollzug in Deutschland weiter rückläufig
Die folgende Übersicht zeigt die Unterbringung zum Stichtag 31. März 2024. Hier sind sowohl Freiheitsstrafe, Jugendstrafe als auch Sicherungsverwahrung erfasst:
Der Anteil des offenen Vollzugs ist bundesweit seit Jahren rückläufig. Waren 1996 noch 20,8 % im offenen Vollzug untergebracht, so waren es 2022 nur noch 14,7 % (Dünkel et al. 2024). Dieser Trend setzt sich fort, denn 2024 waren nur noch 13,6 % der Gefangenen im offenen Vollzug untergebracht.
Ausführliche Informationen finden dazu in dem Artikel von Frieder Dünkel, Stefan Harrendorf, Bernd Geng, Ineke Pruin, Paul Beresnatzki und Judith Treig: Dünkel, Frieder, Harrendorf, Stefan, Geng, Bernd, Pruin, Ineke, Beresnatzki, Paul and Treig, Judith (2024): “Vollzugsöffnende Maßnahmen und Entlassungsvorbereitung – Gesetzgebung und Praxis in den Bundesländern“. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 107, Heft Nr.. 1, S. 11-35.
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