Unterbringungen im Offenen Vollzug in Deutschland weiter rückläufig

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat den jährlichen Strafvollzugsbericht veröffentlicht. Darin wird auch die Frage beantwortet, wie viele Strafgefangene in Deutschland im offenen Vollzug untergebracht sind. Die Ergebnisse zeigen extreme Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während in Berlin oder Nordrhein-Westfalen mehr als jeder Vierte im offenen Vollzug untergebracht ist, ist es in Bayern oder Sachsen-Anhalt nur jeder Zwanzigste.

Die folgende Übersicht zeigt die Unterbringung zum Stichtag 31. März 2024. Hier sind sowohl Freiheitsstrafe, Jugendstrafe als auch Sicherungsverwahrung erfasst:

Der Anteil des offenen Vollzugs ist bundesweit seit Jahren rückläufig. Waren 1996 noch 20,8 % im offenen Vollzug untergebracht, so waren es 2022 nur noch 14,7 % (Dünkel et al. 2024). Dieser Trend setzt sich fort, denn 2024 waren nur noch 13,6 % der Gefangenen im offenen Vollzug untergebracht.

Ausführliche Informationen finden dazu in dem Artikel von Frieder Dünkel, Stefan Harrendorf, Bernd Geng, Ineke Pruin, Paul Beresnatzki und Judith Treig: Dünkel, Frieder, Harrendorf, Stefan, Geng, Bernd, Pruin, Ineke, Beresnatzki, Paul and Treig, Judith (2024): “Vollzugsöffnende Maßnahmen und Entlassungsvorbereitung – Gesetzgebung und Praxis in den Bundesländern“. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, Jg. 107, Heft Nr.. 1, S. 11-35.

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