
2. April 2025 Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 veröffentlicht
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 02. April 2025 die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 vorgestellt. Die Pressemeldung sowie die gesamte PKS sind auf der Website des Bundesinnenministeriums veröffentlicht.
Anlässlich der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für 2024 fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) eine sachgerechte Einordnung der veröffentlichten Daten und einen differenzierten Blick auf Kriminalität und Sicherheit in Deutschland. Die PKS, die jährlich Zahlen zu polizeilich erfassten Straftaten und Tatverdächtigen liefert, sorgt in den Medien und der Politik regelmäßig für Aufsehen. Besonders ausländische Personen und Jugendliche geraten dabei oft in den Fokus öffentlicher Diskussionen.
„Die PKS gibt einen wichtigen Einblick in die polizeilich erfassten Straftaten, vermittelt jedoch keineswegs ein vollständiges Bild der tatsächlichen Kriminalitätslage“, erklärt Angelina Bemb, Vorsitzende der BAG-S.
Die PKS ist ein Tätigkeitsbericht der Polizei und erfasst nur das sogenannte „Hellfeld“, also die Fälle, die der Polizei bekannt geworden und abschließend bearbeitet worden sind (Verdachtsfälle). Sie berücksichtigt nicht, ob es sich bei den erfassten Taten tatsächlich um Straftaten handelt, die zur Anklage gebracht werden und zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen. Das entscheiden später die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Die Zahl, der von der Polizei entdeckten oder bei ihr angezeigten Straftaten ist zudem von weiteren Faktoren beeinflusst: Anzeigeverhalten der Bevölkerung, des Einzelhandels oder der Verkehrsunternehmen, Schwerpunkte der polizeilichen Arbeit, polizeiliche Kontrollpraxis usw. Diese Aspekte bleiben in den jährlichen Vergleichen unbeachtet und können zu Fehlschlüssen führen. Zudem fehlen ganze Deliktbereiche, wie z. B. der überwiegende Teil der Verkehrsdelikte.
„Für eine faktenbasierte öffentliche Debatte ist es unerlässlich, dass die PKS nur als ein Baustein für die Bewertung der Kriminalitätsentwicklung verstanden wird. Um ein umfassendes Bild zu erhalten, müssen die Daten aus der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistik mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen verknüpft werden. Hierzu gehört auch der Einbezug von Ergebnissen aus der Dunkelfeldforschung und Befragungen von tatbetroffenen Personen“, betont Bemb.
Die BAG-S fordert daher eine Reform der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik und eine Weiterentwicklung der Periodischen Sicherheitsberichte der Bundesregierung unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Zudem fehlt es an einer bundeseinheitlichen Erfassung von Daten in den Bereichen Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Aus diesem Grund hatte die letzte Bundesregierung einen Entwurf für ein Bundesgesetz vorgelegt, der unbedingt weiterverfolgt werden sollte. Die BAG-S hat hierzu eine Stellungnahme verfasst, in der die Etablierung einer gesetzlichen Grundlage für eine bundeseinheitliche Statistik begrüßt und als Ergänzung eine Resozialisierungsstatistik gefordert wird.
„Die Veröffentlichung der PKS sollte nicht dafür verwendet werden, die Kriminalitätslage zu beschreiben. Und vor allem sollte sie nicht dafür instrumentalisiert werden, gegen bestimmte Personengruppen zu hetzen, und als Begründung für politische Forderungen herzuhalten“, so Bemb abschließend.
Offener Brief:
Ein Bündnis von 40 Unterzeichnenden aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft warnt vor der politisierten Nutzung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Sie stellen das von den Medien gezeichnete Bild in Frage. Der offene Brief ist hier abrufbar.
Weitere News
Nichts mehr verpassen und den BAG-S Newsletter abonnieren.