Pressemitteilung: Fahren ohne Fahrschein

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu einem Gesetzentwurf der Linken Bundestagsfraktion zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein veröffentlicht die BAG-S eine Pressemitteilung.

Die BAG-S fordert das Bundesministerium der Justiz und den Deutschen Bundestag auf, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren und die Beförderungserschleichung aus § 265a StGB zu streichen.
Zudem spricht sich die BAG-S dagegen aus, das Fahren ohne Fahrschein zukünftig als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Dies hätte lediglich zur Folge, dass der Aufwand auf die Ordnungsbehörden der Länder verlagert und die öffentliche Verwaltung stärker belastet werde. Im Ergebnis wären die Betroffenen schlechter gestellt, da bei einer Erzwingungshaft die Geldbuße erhalten bleibt. Aus Sicht der BAG-S ist es ausreichend, dass das Fahren ohne Fahrschein einen zivilrechtlichen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs darstellt.
Die BAG-S fordert gleichzeitig die Einführung eines bundesweiten Sozialtickets, die Transferleistungen beziehen und von Armut bedroht oder betroffen sind.

Die vollständige Pressemitteilung kann hier runtergeladen werden.

 

Alle Stellungnahmen der Sachverständigen und der Gesetzentwurf können über die Website des Deutschen Bundestages nachgelesen werden.

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