Die BAG-S wurde im Zuge der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Landtags NRW am 27. September 2023 zum Antrag der Fraktion der FDP „Besserer Schutz vor gewalttätigen Wiederholungstätern. Einführung eines Resozialisierungsgesetzes auch in Nordrhein-Westfalen!“ zur Stellungnahme gebeten.
Die Diskussion um die mögliche Einführung eines Resozialisierungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen wird von der BAG-S ausdrücklich begrüßt. Dieses Thema ist von entscheidender Bedeutung für die soziale Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen.
Die im Antrag der FDP-Fraktion benannten Beweggründe für ein Resozialisierungsgesetz teilen wir nicht. Schwere Straftaten werden sowohl von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit begangen, als auch von Menschen ohne diese. Sie werden begangen von Menschen mit und ohne psychiatrischen Diagnosen. Sie werden von Menschen begangen, die aus dem Strafvollzug entlassen werden als auch von Menschen, die noch nie vorher Straftaten begangen haben.
Die BAG-S unterstützt die Forderung des Antrags geflüchtete Menschen, die aufgrund einer Erkrankung straffällig geworden sind, Zugang zur medizinischen Behandlung zu gewähren. Der Zugang zu medizinischen und psychologischen Behandlungsmaßnahmen sollte jedoch nicht von der Begehung von Straftaten abhängig sein.
Die vollständige Stellungnahme kann hier runtergeladen werden.
Der Antrag der FDP-Fraktion ist hier zu finden.