Stellungnahmen zum Cannabisgesetz (CanG)

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 06.07.23 einen Referentenentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis vorgelegt und die Verbände zu Stellungnahmen aufgefodert. Diese liegen mittlerweile vor und bilden ein breites Meinungsspektrum ab.

Laut Entwurf verfolgt das neue Cannabisgesetz (CanG) das Ziel, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die Prävention zu stärken, den illegalen Markt einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Der Besitz und Anbau bestimmter Mengen von Cannabis wird bei Erwachsenen nicht mehr als Straftat eingeordnet. Gleichzeitig sollen cannabisbezogene Aufklärung und Prävention gezielt gestärkt werden. Für minderjährige sind Eigenanbau, Erwerb, Konsum und Besitz von Cannabis weiterhin verboten. Auch für Erwachsene bleibt bspw. der Besitz von über 25g verboten.

Der Entwurf ist an dieser Stelle veröffentlicht: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf

Unterschiedlichste Verbände haben mittlerweile zu dem Referentenentwurf Stellung bezogen, wie bspw. die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP20/CanG/deutsche_hauptstelle_fuer_suchtfragen.pdf

oder auch der Schildower Kreis e.V.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP20/CanG/schildower_kreis.pdf

Weitere Stellungnahmen finden Sie unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

 

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