Stellungnahmen zur Anpassung der Vergütung im Strafvollzug in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitsentlohnung von inhaftierten Menschen haben auch die Bundesländer Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. In beiden Ländern wird als wesentliche Änderung die Entlohnung auf 15 Prozent der Eckvergütung angehoben. Eine detaillierte Stellungnahme können Sie hier lesen:

BAG-S Stellungnahme zum Gesetzentwurf in Sachsen

BAG-S Stellungnahme zum Gesetzentwurf in Mecklenburg-Vorpommern

Die BAG-S hat im letzten Jahr eine Übersicht mit Erklärung veröffentlicht, die Sie hier lesen können.