
24. Juni 2025 Studie zeigt: Direkt nach der Haftentlassung ist die Rückfallgefahr am höchsten.
In der im März erschienenen Studie „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ von Sabine Hohmann-Fricke und Jörg-Martin Jehle wird untersucht, wie häufig es nach einer strafrechtlichen Sanktionierung zu Rückfällen kommt. Die umfassende Studie bietet auf 271 Seiten viele differenzierte Informationen zum aktuellen Wissensstand über erneute Verurteilungen nach einer ambulanten oder stationären Sanktion.
Ein für die Straffälligenhilfe besonders wichtiger Punkt ist die Rückfallgefahr nach der Entlassung aus einer Freiheitsstrafe. Allgemein wird davon ausgegangen, dass in dieser Zeit eine besonders hohe Gefährdung für das Begehen erneuter Straftaten besteht. Die Studie belegt dies mit Zahlen.
Die Gruppe mit der höchsten Rückfallquote in den ersten drei Jahren sind Personen, die eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vollständig verbüßen müssen. Von diesen werden 50 % innerhalb der ersten 15 Monate rückfällig (S. 166). „Rückfällig werden” bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein erneuter Eintrag im Bundeszentralregister vorliegt. Es kann sich also auch um die Verurteilung zu einer Geldstrafe handeln.
In der folgenden Abbildung wird die Entwicklung der Rückfälle nach einer Entlassung aus dem Vollzug einer bis einschließlich zweijährigen Freiheitsstrafe dargestellt (unterschieden nach Vollverbüßung, Strafaussetzung, Strafrestaussetzung, Gesamt). Deutlich zu erkennen ist, dass insbesondere in den ersten sechs Monaten eine hohe Quote vorliegt, die im Folgenden steil abfällt.
Quelle: Hohmann-Fricke/Jehle (2024), S. 165
Diese Darstellung verdeutlicht die Bedeutung der direkten Zeit nach der Entlassung für die Legalbewährung und macht deutlich, wie notwendig es ist, gerade in dieser Zeit des Übergangs gute Angebote zu schaffen. Ein strukturiertes Übergangsmanagement und eine damit verbundene Nachsorge müssen also bundesweit ausgebaut werden.
Die Studie können Sie an dieser Stelle lesen: Hohmann-Fricke, S., & Jehle, J.-M. (2024). Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen. Göttinger Studien zu Den Kriminalwissenschaften. https://doi.org/10.17875/gup2024-2661
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