Wenn Strafen (allein) zu kurz greift

Die Arbeitsgruppe Sanktionenrecht der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) setzt sich für eine Ausweitung des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) seitens der Konfliktbeteiligten in der Strafprozessordnung ein.

Elemente zur Konfliktbewältigung sind zwar im deutschen Strafrecht und Strafverfahrensrecht in allen Verfahrensstadien gut verankert und erzielen auch mit Blick auf die Konfliktvermittlung positive Erfolge. Jedoch finden der TOA und andere Maßnahmen einer wiedergutmachungsorientierten Strafrechtspflege nur limitiert Anwendung in der Praxis.

Problematisch ist auch die unvollständige systematische Erfassung entsprechender statistischer Daten. Demzufolge spricht die Arbeitsgruppe Sanktionenrecht der FES einen Reformbedarf aus.
Den genauen Umfang des Reformbedarfs und wie das Potenzial des TOAs besser ausgeschöpft werden kann, können Sie hier nachlesen: file:///C:/Users/lsawa/Downloads/Potential%20des%20TOA%20besser%20aussch%C3%B6pfen_AG%20Sanktionenrecht%20FES_2023-20386.pdf

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