Anhörung zu Änderungen im Gewaltschutzgesetz

In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082) am Mittwoch, dem 4. März 2026, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurde über die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, beraten.

Die Sachverständigen begrüßten das Gesetz grundsätzlich. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertreter*innen aus Justiz, Polizei und Verbänden traf das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. Allerdings forderten die Expert*innen verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können.

Neben einer Einbettung in eine nach bundesweit einheitlichen Kriterien organisierte Gefährdungsanalyse und ein Fallmanagement zur Identifizierung von Hochrisikofällen wurde beispielsweise eine bessere technische und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz sowie entsprechende Fortbildungen angemahnt.

Auch im Hinblick auf die Täterarbeit forderten die Sachverständigen die Einführung von bundesweit gültigen Standards und die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Finanzierung der entsprechenden Angebote.

Prof. Dr. Anna Lena Göttsche vom Deutschen Juristinnenbund e.V. begrüßt die Anordnungsmöglichkeit sogenannter Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Sie weist aber darauf hin, „dass es in Deutschland noch erhebliche Defizite gibt, insbesondere bei der flächendeckenden Verfügbarkeit, Finanzierung und Standardisierung von Täterprogrammen. Die gesetzliche Verankerung der Anordnungsmöglichkeit muss daher sehr zeitnah von der Sicherstellung qualifizierter Angebote flankiert werden, um eine einheitliche, nachhaltige und wirksame Umsetzung sicherzustellen. Eine gerichtliche Anordnung kann nur ins Leere gehen, wenn keine entsprechenden Programme zur Verfügung stehen.“

Die Anhörung und Stellungnahmen finden Sie hier.