Bayern plant Richtervorbehalt bei Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen

Seit Bedienstete der JVA Gablingen im Jahr 2024 wegen Gewaltvorfällen angeklagt wurden und eine ehemalige Ärztin der JVA Gablingen öffentlich von „Foltermethoden” in der Anstalt gesprochen hatte, wird laut Informationen des Bayerischen Rundfunks aktuell in 150 Verdachtsfällen gegen 18 Bedienstete ermittelt. Als Folge des Gablinger JVA-Skandals kündigte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) jetzt ein Gesetzespaket mit Reformmaßnahmen an:

  • Die Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen (bgH) soll zukünftig unter Richtervorbehalt gestellt werden. Aktuell entscheiden die Anstaltsleitung und bei längerer Unterbringung die Aufsichtsbehörde über die Unterbringung. Eine externe Kontrolle fehlt jedoch. Der Justizminister dazu: „Bei der Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände handelt es sich um einen äußerst grundrechtssensiblen Bereich. Ich halte es daher für notwendig, mit dem Richtervorbehalt eine Kontrollinstanz zur Überprüfung der Maßnahmen nach 72 Stunden einzuführen.“
  • Die bestehenden Empfehlungen für den Bau von bgH-Räumen hinsichtlich Lage, Größe, Bodenbelag, Wänden und Fenstern sollen überarbeitet werden.
  • In einem Pilotprojekt sollen zudem Suizidpräventionsräume als „besondere Schutzräume“ geschaffen werden.
  • In München wird zudem eine neue psychiatrische Abteilung in der JVA geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen Kliniken und Justizvollzug in Bayern ausgeweitet.

Bayern wäre dann das erste Bundesland, welches einen Richtervorbehalt in dieser Frage einführt. Die BAG-S hält dies für eine richtige Maßnahme, die bundesweit umgesetzt werden sollte (Vgl. BAG-S Impulse 05).

Den Artikel von BR 24 können Sie hier lesen.

Auch in der JVA Weiterstadt in Hessen gibt es Berichte von ehemaligen Mitarbeitern über „systematischen Rassismus, Sexismus sowie Misshandlungen von Gefangenen“, die auch im Zusammenhang mit der Unterbringung im bgH stehen. Einen entsprechenden Bericht der Hessischen Rundschau können Sie hier nachlesen.