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Kleine Anfragen und Anträge in den Parlamenten der Bundesländer

In mehreren Bundesländern gab es interessante Anfragen und Anträge zum Strafvollzug. Sie betreffen die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes, die Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und die Empfehlungen der CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz zur Förderung der Straffälligenhilfe und Resozialisierung.

 

Kleine Anfrage zum „Stand und Situation von „queeren Personen“ im Justizvollzug in Rheinland Pfalz (Drucksache 18/11280) vom 28.01.2025

Wie viele queere Personen inhaftiert wurden, kann nicht beantwortet werden, da das Merkmal „queer“ nicht erfasst wird. Seit 2019 sind „vier inhaftierte Transpersonen (als Subgruppe queerer Personen) erinnerlich“. Welche Auswirkungen hat das Selbstbestimmungsgesetz? Der Strafvollzug muss sich nicht am Geschlechtseintrag orientieren. Vielmehr sind die Umstände des Einzelfalls differenziert zu würdigen. Dabei spielen der Unterbringungswunsch der Person, eine mögliche Gefährdung von Mitgefangenen und die Deliktgeschichte eine wichtige Rolle.

Die gesamte Anfrage und die Antwort der Landesregierungen finden Sie HIER.

 

Kleine Anfrage zu den „Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes“ in Berlin (Drucksache 19 / 21 469) vom 7.02.2025

Am 19. Februar 2025 waren 3.598 Personen im Berliner Strafvollzug inhaftiert. Bei drei Personen im Männervollzug wird als gewähltes Geschlecht weiblich angegeben. Im Frauenvollzug befanden sich vier trans* Menschen, die weiblich und zwei, die männlich angegeben haben. Im Zeitraum Dezember 2023 bis Februar 2025 gab es zwei Entscheidungen, bei denen Personen mit weiblichem Identitätseintrag während der Haft aus dem Frauenvollzug in den Männervollzug verlegt wurden. Besondere Herausforderungen für den Strafvollzug bestehen darin, Isolations- und Vereinsamungstendenzen entgegenzuwirken und im Einzelfall besondere Schutzmaßnahmen zu prüfen. In der JVA für Frauen kam es zu keinen körperlichen Übergriffen gegenüber Mitgefangenen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz stellt fest: „Entgegen der Äußerung von Herrn René Müller [Chef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands] ist es im Justizvollzug des Landes Berlin seit Neuformulierung des Trennungsgrundsatzes im Berliner Strafvollzugsgesetz zu keinen „unangenehmen Überraschungen“ gekommen.“

Die gesamte Anfrage und die Antwort der Senatsverwaltung finden Sie HIER.

 

Schriftliche Anfrage zur „Umsetzung der Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter 2022“ in Bayern (Drucksache 19/4451) vom 20.01.202

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat in ihrem Jahresbericht 2022 Standards für den Justizvollzug festgelegt. Die Bayerische Staatsregierung wird hierzu in einem sehr umfangreichen Fragenkatalog befragt. Teilweise hält sie entgegen der Nationalen Stelle an Praktiken fest. So hält sie die kurzzeitige vollständige Entkleidung bei der Aufnahme grundsätzlich für erforderlich. Dies stellt somit auch in der Praxis die Regel dar. Andererseits greift sie Anregungen auf: So werden zeitnah in allen Justizvollzugsanstalten in den Gemeinschaftsduschen – soweit baulich möglich – teilweise abtrennbare Duschbereiche zur Verfügung stehen. Weiterhin wird auf eine eingesetzte unabhängige interdisziplinäre Kommission verwiesen, die Vorschläge zur Verbesserung und zum Ausbau der psychiatrischen Versorgung der Gefangenen erarbeiten soll. In diesem Zusammenhang soll auch die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalten und Bezirkskrankenhäusern untersucht und Empfehlungen erarbeitet werden. Außerdem soll geprüft werden, ob in der Justizvollzugsanstalt München eine dritte psychiatrische Abteilung eingerichtet werden kann.

Auch auf die Zunahme von Gefangenen, die kein Deutsch verstehen, wird reagiert. Für alle bayerischen Justizvollzugsanstalten wurden Verträge mit einem zentralen Anbieter für Online-Dolmetscherdienste abgeschlossen, der bei Arztgesprächen per Videokonferenz zugeschaltet werden kann (für 21 Sprachen). Der Dolmetscherdienstleister garantiert eine Verfügbarkeit dieser Termine innerhalb von 24 Stunden.

Die gesamte Anfrage und die Antwort der Staatsregierung finden Sie HIER.

 

Schriftliche Anfrage zur „Verantwortung der Anstaltsleiterin für mutmaßliche Missstände …“ in Bayern (Drucksache 19/4290) vom 06.01.2025

In dieser Anfrage geht es vor allem um aktuelle Vorgänge in der JVA Augsburg-Gablingen und die Rolle der Anstaltsleiterin. Es finden sich aber auch Hinweise auf Beschwerdemöglichkeiten für Gefangene und Angaben zur statistischen Erfassung bzw. Nichterfassung von Einzelhaft und Arrest.

Die gesamte Anfrage und die Antwort der Staatsregierung finden Sie HIER.

 

Anhörung im Bayerischen Landtag zur Reform des Strafvollzugsgesetzes am 20.2.2025

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss Bayern bis Mitte des Jahres sein Strafvollzugsgesetz ändern. Im Mittelpunkt steht dabei die Arbeit von Häftlingen in den Gefängnissen sowie ihre Vorbereitung auf ein Arbeitsleben nach der Entlassung. Im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration diskutierte eine Runde aus Expertinnen und Experten den entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung.

Eine Zusammenfassung finden Sie HIER.

 

Antrag der Fraktion der CDU zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/11056) vom 13.12.2025

Die CDU Rheinland-Pfalz formuliert in ihrem Entschließungsantrag eine Reihe von Forderungen für eine leistungsfähige Justiz. Darin findet sich auch eine längere Passage zur Straffälligenhilfe und Resozialisierung. Sie betont die Bedeutung von Prävention, innovativen Konzepten wie dem Täter-Opfer-Ausgleich, arbeitsmarktpolitischen Projekten und der Vernetzung von Vereinen der Straffälligenhilfe mit regionalen und lokalen Einrichtungen. Als Forderung formuliert die CDU, die „Förderung der Straffälligenhilfe und Resozialisierung: die bestehenden Organisationen und Einrichtungen zur Straffälligenhilfe und Resozialisierung zu stärken und den Einstieg in eine institutionelle Förderung ihrer Arbeit vorzubereiten.“

Den gesamten Antrag finden Sie HIER.

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