
18. Juli 2025 Berlin kürzt bei den inhaftierten Personen – Arbeitszeit wird verringert
Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz hat bekannt gegeben, dass aufgrund finanzieller Engpässe Einsparungen erforderlich sind, die nun bei den inhaftierten Personen vorgenommen werden. Ab dem 1. August 2025 wird die tägliche Arbeitszeit um eine Stunde reduziert. Damit reduziert sich das Einkommen.
Dabei liegt aktuell ein Gesetzentwurf vor, der aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Erhöhung des Arbeitsentgelts vorsieht. Doch bevor diese beschlossen ist, wird diese Reform durch die erhebliche Kürzung der Arbeitszeit von 37 auf 32 Stunden pro Woche konterkariert.
Die Berliner Gefangenenzeitung Lichtblick hat das Schreiben der Senatsverwaltung auf ihrer Website veröffentlicht und kommentiert dies wie folgt:
„Am 20. Juni 2023 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Gefangenenvergütung neu geregelt werden muss – spätestens bis zum 30. Juni 2025. Doch während bundesweit über Reformen gesprochen wird, folgt in Berlin eine Entscheidung, die überrascht und irritiert.
Statt das höchstrichterliche Urteil umzusetzen und die Vergütung zu erhöhen, hat Berlin Sparmaßnahmen ergriffen: Die tägliche Arbeitszeit wurde um eine Stunde gekürzt. In der Folge sinkt die monetäre Vergütung um beachtliche 13,7 Prozent.
Was eigentlich ein Schritt in Richtung Anerkennung und Gerechtigkeit sein sollte, wird nun zur Debatte über Wertschätzung, Teilhabe und rechtsstaatliches Handeln.“ (derlichtblick.online)
Das Schreiben der Senatsverwaltung finden Sie auf der Website von der lichtblick.
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