BAG-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Gefangenenvergütung in Bremen
Die Senatorin für Justiz und Verfassung in Bremen hat einen „Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Gefangenenvergütung in den
bremischen Vollzugsgesetzen“ vorgelegt. Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitsentlohnung von Strafgefangenen. Dementsprechend befasst sich der Entwurf im Wesentlichen mit der Gefangenenarbeit und deren Entlohnung. Die wesentliche Änderung ist auch hier die Anhebung der Eckvergütung auf 15 %.
Den Gesetzentwurf können Sie hier einsehen.
Die BAG-S hat hierzu eine Stellungnahme verfasst: Stellungnahme BAG-S Bremen
Ein Vergleich der aktuellen Gesetzesentwürfe sowie der bereits verabschiedeten Gesetze in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg zeigt, dass sich die Strafvollzugsgesetze zunehmend auseinanderentwickeln, wie sich beispielsweise in der Gefangenenvergütung aber auch der Arbeitspflicht zeigt. Dies führt zu regional stark unterschiedlichen Vollzugswirklichkeiten. Wir sprechen uns daher eindrücklich dafür aus, dieser Tendenz entgegenzuwirken und stattdessen auf eine stärkere Angleichung der gesetzlichen Regelungen im Strafvollzug hinzuwirken.
Die BAG-S hat zum bisherigen Stand der Reformen in Deutschland eine Übersicht erstellt, die Sie hier einsehen können.


