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Bundesregierung antwortet auf Fragen zur medizinischen Versorgung suchtkranker Menschen im Strafvollzug

Die Bundesregierung hat in der Drucksache 21/1021 ihre Antworten auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur medizinischen und therapeutischen Versorgung suchtkranker Menschen im Straf- und Maßregelvollzug – insbesondere zur Umsetzung der jüngsten Reform des § 64 StGB sowie zu Substitutionsbehandlungen.

Nur vereinzelt werden in der Antwort Zahlen genannt, etwa zur Entwicklung der Unterbringungsanordnungen nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB) oder zur Zahl der untergebrachten Personen im Maßregelvollzug.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort mehrfach darauf hin, dass Straf- und Maßregelvollzug in die Zuständigkeit der Länder fallen. Daher liegen viele Detailinformationen, etwa zur konkreten Versorgungspraxis in Haftanstalten, nicht beim Bund vor.

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