Daten zur Ersatzfreiheitsstrafe aus den Ländern
Die Datenlage zu wichtigen kriminalpolitischen Themen ist sehr lückenhaft. So gibt es beispielsweise keine bundesweiten Daten darüber, wie viele Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen oder wie lange sie inhaftiert sind. In den Bundesländern erhält man über kleine Anfragen in den Parlamenten teilweise entsprechende Auskünfte. Einige Ergebnisse haben wir hier zusammengestellt.
Ersatzfreiheitsstrafen und Fahren ohne Fahrschein in Baden-Württemberg
Kleine Anfrage vom 04.05.2025 – Drs. 17/8663
Im Jahr 2023 wurden in Baden-Württemberg 4.100 Personen aufgrund des § 265a StGB verurteilt. Hierbei kam es bei 60 Verfahren zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe, von denen 51 zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Die Tageshaftkosten betrugen im Jahr 2023: 154, 66 Euro + 5,21 Euro für Investitionsausgaben + 19,76 Euro für bauliche Maßnahmen
Ersatzfreiheitsstrafen: In 2023 wurden 2.008 Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt, die durchschnittlich 66 Tage andauerten. In 2024 wurden 2.016 Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt, die durchschnittlich 64 Tage andauerten. Durchschnittlich belegt waren in 2023 561 Haftplätze und in 2024 522 Haftplätze.
Wie viele Ersatzfreiheitsstrafen erfolgten aufgrund des § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen?
2023: 304 vollstreckte Ersatzfreiheitsstrafen mit durchschnittlich 59 Tagen. 2024: 225 vollstreckte Ersatzfreiheitsstrafen mit durchschnittlich 55 Tagen.
Es wurde in der Kleinen Anfrage nicht nach den Haftkosten durch die Vollstreckung aufgrund des § 265a StGB gefragt. Aber anhand der Zahlen lässt sich allein für die Ersatzfreiheitsstrafen berechnen:
2023: 304 EFS * 59 Tage *154,66 Euro Haftkosten = 2,77 Millionen Euro. 2024: 225 EFS * 55 Tage *154,66 Euro Haftkosten = 1,91 Millionen Euro
In den beiden Jahren wurden demnach 4,7 Millionen Euro für die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Deliktes Erschleichen von Leistungen (überwiegend Fahren ohne Fahrschein) ausgegeben.
Ersatzfreiheitsstrafen in Hessen
Kleine Anfrage vom 27.05.2025 – Drs. 21/2282
In Hessen konnten Angaben zu vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen in folgender Form gegeben werden (s. Tabelle). Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von Corona Maßnahmen zeitweise die Vollstreckung ausgesetzt und zu späterer Zeit wieder nachgeholt wurde.

Im Dokument werden auch die vollständig vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafen nach Delikten aufgeführt. Dies ist jedoch nur ein Teil der vollstreckten Tage, da Verfahren in denen teilweise gezahlt und teilweise Haft vollstreckt wurde nicht mitgezählt wurden. Es lassen sich aber drei Hauptdelikte die der Ersatzfreiheitsstrafen zu Grund liegen in den Jahren 2020 bis 2024 feststellen:
- 242 StGB: Diebstahl
- 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
- 29 BtMG Straftaten
Ersatzfreiheitsstrafen in Sachsen
Kleine Anfrage vom 28.5.2025 – Drs. 8/2612
Im Jahr 2024 wurden in der JVA Dresden 15.823 Tage Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Diese betrafen 674 Personen.
Die Tagessatzhöhen wurden in der Anfrage anhand der einzelnen durch Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckten Tagessätze ausgewiesen (siehe Grafik). Hier dominieren Tagessatzhöhen in Höhe von 15 Euro mit deutlichem Abstand zu 10 Euro, 30 Euro und 40 Euro. Die Tagessätze im Bereich 51 bis 160 Euro wurden hier für eine bessere grafische Darstellbarkeit weggelassen. Sie machen weniger als 1 Prozent aus.

Tilgung von Geldstrafen in Berlin
Schriftliche Anfrage vom 14.08.2025 – Drs. 19/23621
Die Senatsverwaltung hat die Frage beantwortet, wie Geldstrafen getilgt wurden. Hieraus lässt sich jedoch nicht eine klare Aufteilung in die Tilgungsformen Zahlung, freie Arbeit und Ersatzfreiheitstrafe vornehmen, da Mischformen wie z.B. Zahlung und Haft, aufgelistet werden. Wie viele Tagessätze der Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurde, lässt sich so nicht angeben.
Die durchschnittliche Dauer der vollstreckten Dauer kann nicht angegeben werden.
Die Anzahl der Antritte und Austritte bei Ersatzfreiheitsstrafen kann nicht angegeben werden.


