Der Deutsche Anwaltsverein begrüßt Gesetzentwürfe zur Entkriminalisierung des „Fahrens ohne Fahrschein“
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert in einer aktuellen Stellungnahme die vollständige Entkriminalisierung des „Fahren ohne Fahrscheins“ (§ 265a StGB) und unterstützt zwei entsprechende Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Streichung des § 265a StGB ohne Ersatz durch eine Ordnungswidrigkeit.
Der DAV kritisiert, dass es sich beim Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht handelt, dessen strafrechtliche Verfolgung mit dem Ultima-Ratio-Prinzip unvereinbar ist und primär zivilrechtliche Vertragsverstöße pönalisiert. Besonders betroffen seien Menschen in prekären Lebenslagen, die Geldstrafen häufig nicht zahlen können und deshalb überproportional in Ersatzfreiheitsstrafen geraten. Zudem verweist der DAV auf erhebliche Entlastungspotenziale für Justiz und Länderhaushalte: Durch eine Entkriminalisierung könnten nach Berechnungen jährlich deutlich über 100 Millionen Euro an Verfahrens- und Vollzugskosten eingespart werden.
Die Stellungnahme können Sie hier einsehen.
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