Die DVJJ kritisiert die Vorschläge für ein neues Strafverfahren bei strafunmündigen Kindern.

Die Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) bezeichnet die aktuellen Vorschläge der CSU, für unter 14-Jährige ein sogenanntes „Verantwortungsverfahren“ einzuführen, als bürokratischen Irrweg. Der richtige Weg sei vielmehr eine massive Stärkung von Jugendhilfe, Familie, Schule und psychologischer Versorgung.

Das vorgeschlagene Verfahren wäre ein aufwendiges „Bürokratiemonster“, das einem abgespeckten Jugendstrafverfahren ähnelt, aber weder klare Ziele noch passende Instrumente hat. Eine Senkung der Strafmündigkeit oder die Anwendung von Strafrecht gelten der DVJJ nicht als geeignete Antworten, weil die Justiz zwar formelle Verfahren betreibt, aber keine persönliche Aufarbeitung und pädagogische Begleitung leisten kann.

Benötigt werden Unterstützungsangebote statt Druck für überforderte Eltern. Bei Kindesgefährdung kann das Familiengericht eingreifen. Es braucht mehr und besser qualifiziertes Personal, um Konflikte früh zu bearbeiten, statt Kinder durch Ausschluss weiter zu marginalisieren.

Auch die Jugendhilfe ist durch neue Aufgaben, Fachkräftemangel und knappe Kassen „am Limit“: Überfüllte Inobhutnahmen, geschlossene Wohngruppen, lange Wartelisten und wegfallende Projekte sind die Folge. Besonders betreuungsintensive Kinder mit Mehrfachbelastungen und Straftaten brauchen Zeit, passgenaue Hilfen und eine verlässliche Finanzierung – keine justiziellen Ersatzsanktionen.

Die Stellungnahme können Sie hier nachlesen.