Digitale Veranstaltungsreihe: Perspektiven und Impulse für ein Landesresozialisierungsgesetz in NRW

Im Strafvollzugsgesetz des Landes NRW ist, wie in allen anderen Bundesländern auch, das Vollzugsziel der Resozialisierung verankert. Für eine wirksame und umfassende Resozialisierung braucht es jedoch verlässliche Strukturen – sowohl vor der Haft, beim Übergang aus der Haft in die Freiheit hinaus, als auch außerhalb des Strafvollzugskontextes.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW bietet daher eine Veranstaltungsreihe (07.10., 28.10., 25.11., jeweils 12-13 Uhr) an, um auf die Notwendigkeit eines Landesresozialisierungsgesetzes hinzuweisen.

Weitere Informationen finden sich in dieser Einladung

Hier ist die Anmeldung für die Veranstaltungen möglich.