Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 27. und 28. April 2022 am 20. Juni 2023 das Urteil verkünden.
Am 27./28. April 2022 fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zur “Gefangenenvergütung” statt. Die BAG-S wurde um Stellungnahme gebeten und war als Sachverständige zur Verhandlung eingeladen. Drei Inhaftierte hatten geklagt. Am 25. März 2022 hat einer der drei Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde (2 BvR 914/17) zurückgenommen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) hat sich zur mündlichen Verhandlung positioniert.
Die Urteilsverkündung wird am 20. Juni 2023 10:00 Uhr stattfinden.