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Gemeinsame Stellungnahme DHS e.V. und BAG-S e.V.: Therapie statt Strafe

Es ist höchste Zeit: Erfolgreiches Konzept „Therapie statt Strafe“ endlich rechtlich absichern!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) begrüßen ausdrücklich, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen erneuten
Vorstoß unternimmt, um das bewährte Konzept „Therapie statt Strafe“ zu sichern. Nachdem der Bundestag, den in der letzten Legislatur eingebrachten Gesetzentwurf nicht weiter behandelt
hat, ist dieses Signal aus Nordrhein-Westfalen ein wichtiges und notwendiges Zeichen, das wir nachdrücklich unterstützen.
Die bestehende Gesetzeslücke im Sozialgesetzbuch II verhindert weiterhin, dass Menschen, die im Rahmen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine stationäre Therapie antreten, Zugang zu
Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 05. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) klargestellt, dass Personen, die aufgrund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit in Therapieeinrichtungen gemäß
§ 35 BtMG untergebracht sind und bei denen eine Behandlungsdauer von länger als sechs Monaten vorgesehen ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (gemäß §7 Absatz 4 Satz 1 SGB
II) haben. Da die Kostenübernahme durch die Träger der Sozialhilfe nach SGB XII nicht gesichert ist, bedeutet dies Unsicherheiten beim Krankenversicherungsschutz und bei der Übernahme
von Leistungen für Therapienebenkosten. Die Vermittlung in notwendige und im Sinne des Resozialisierungsauftrags sinnvolle Therapien wird dadurch faktisch unmöglich.

Der seit Jahrzehnten erprobte und erfolgreiche Ansatz „Therapie statt Strafe“ ist damit gefährdet, obwohl Menschen mit substanzbezogenen Störungen im Strafvollzug ein Recht auf Behandlung und
Resozialisierung haben.

 

Wir fordern deshalb:

  • § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass ein Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung nach § 35
    BtMG nicht mehr zum Leistungsausschluss führt,
  • Krankenversicherungsschutz und Existenzsicherung während der Therapie verbindlich zu
    gewährleisten.

Wir appellieren an alle Verantwortlichen, diese wichtige Initiative zu unterstützen und die entsprechenden Gesetzesänderungen umgehend voranzutreiben.

Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar.

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