
14. Juli 2025 Krankenversicherung bei Haftantritt – was ist zu tun?
Bei einer Inhaftierung endet in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, da die Justiz die Gesundheitsversorgung übernimmt. Damit stellt sich die Frage, was mit der gesetzlichen Krankenversicherung passiert. Das Ende der Versicherungspflicht bedeutet nicht automatisch das Ende der Mitgliedschaft. Was ist also mit der bestehenden Versicherung zu tun? Nichts tun – dann können Schulden entstehen. Kündigen – aber werde ich nach der Entlassung wieder aufgenommen? Kann ich die Versicherung ruhend stellen? Oder soll ich weiter Beiträge zahlen – reicht mein Einkommen dafür? Obwohl diese Fragen bei allen der über 80.000 Inhaftierungen pro Jahr auftauchen, gibt es viele Unklarheiten darüber, wie der richtige Weg ist.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung für den Berliner Justizvollzug des Vereins für die Berliner Stadtmission hat sich mit dieser Situation beschäftigt und Merkblätter mit Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Dabei wird schnell deutlich: Es ist komplizierter, als man denkt. Entscheidend ist, in welchem Versicherungsverhältnis die Person zum Zeitpunkt der Inhaftierung steht. Davon abhängig gibt es unterschiedliche Handlungsempfehlungen.
Dabei räumt die Berliner Stadtmission mit einem Mythos auf. Eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann nicht ruhen. Der Leistungsanspruch kann ruhen, beispielsweise während einer Freiheitsstrafe. Für die Mitgliedschaft gilt dies jedoch nicht. Es muss also eine Entscheidung darüber gefällt werden, wie mit der Mitgliedschaft verfahren wird. Aufgrund der Komplexität der Entscheidung schlagen sie vor, die Krankenkasse in die Beratung mit einzubeziehen. Diese hat eine Beratungspflicht und sollte diesbezüglich in Anspruch genommen werden.
Die Merkblätter der Berliner Stadtmission stehen hier als PDF zum Download bereit. Wir bedanken uns bei der Stadtmission für die Bereitstellung.
- Krankenversicherung, vor und während der Inhaftierung
- Krankenversicherung, während und nach der Inhaftierung
- Empfehlungen
Zudem wurde ein Video erstellt, in dem die offenen Fragen besprochen werden. Es ist auf YouTube verfügbar.
Der Mythos der ruhenden Krankenversicherung (YouTube)
Die BAG-S möchte sich mit diesem Thema weiter beschäftigen. Wir würden gerne wissen, wie Sie den Vorschlag der Stadtmission sehen. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Gibt es in Ihrem Bundesland Merkblätter?
Schreiben Sie uns gerne an: info@bag-s.de
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