Am 20.06.2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die landesrechtlichen Vorschriften in Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Vergütung für inhaftierte Menschen im Strafvollzug verfassungswidrig sind.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der Äußerungen zu diesem Urteil aus unseren Mitgliedsverbänden als auch die Veröffentlichungen der BAG-S.
BAG-S
Pressemitteilung – ausführliche Stellungnahme im Rahmen der Anhörung 2022
Die BAG-S war u.a. Teil des Podcasts Newsjunkies im RBB, welcher hier abgerufen werden kann.
Deutscher Caritasverband
Gerechter Lohn für Straffällige – ein Kommentar von Christian Ghanem
Paritätischer Gesamtverband
Fachinfo zur Gefangenenvergütung