Stellungnahme der BAG-S zur Änderung der Justizvollzugsgesetze in Schleswig-Holstein

Das Ministerium der Justiz Schleswig-Holstein hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes vorgelegt. Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitsentlohnung von Strafgefangenen. Dementsprechend befasst sich der Entwurf im Wesentlichen mit der Gefangenenarbeit und deren Entlohnung. Der Entwurf soll im Frühjahr im Landtag eingebracht werden.

 

Die BAG-S hat hierzu eine Stellungnahme verfasst, die Sie hier einsehen können: Stellungnahme BAG-S Schleswig-Holstein

 

Ein Vergleich der aktuellen Gesetzesentwürfe sowie der bereits verabschiedeten Gesetze in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg zeigt, dass sich die Strafvollzugsgesetze zunehmend auseinanderentwickeln, wie sich beispielsweise in der Gefangenenvergütung aber auch der Arbeitspflicht zeigt. Dies führt zu regional stark unterschiedlichen Vollzugswirklichkeiten. Wir sprechen uns daher eindrücklich dafür aus, dieser Tendenz entgegenzuwirken und stattdessen auf eine stärkere Angleichung der gesetzlichen Regelungen im Strafvollzug hinzuwirken.

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