Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine „neue Grundsicherung“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) hat zu dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch eine Stellungnahme verfasst.

Die BAG-S hat zu einigen Punkten Stellung bezogen, darunter zum Vorrang der Vermittlung, zur Übernahme von Wohnkosten und zur Verschärfung von Sanktionen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Frist zur Abgabe dieser Stellungnahme von lediglich einer Woche unangemessen kurz ist. Eine fachlich fundierte und differenzierte Bewertung der vorgesehenen Gesetzesänderungen erfordert mehr Zeit. Aufgrund der kurzen Frist können wir daher nur zu ausgewählten Aspekten Stellung nehmen.

Die Stellungnahme können Sie hier downloaden.