Appell an die Koalitionäre: Bewahren Sie die Regelungen für Heranwachsende!

DVJJ, DBH und Neue Richtervereinigung appellieren an die Koalitionsparteien, Überlegungen, Heranwachsende künftig nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, nicht umzusetzen. Dieser Vorschlag aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU wird von den Verbänden als “Erfindung der Politik” bezeichnet, für die es weder eine Grundlage noch einen Beleg in der Praxis gebe.

In dem Papier heißt es: “Es stellt sich deshalb die ernsthafte Frage, wem konkret damit gedient wäre, das Jugendstrafrecht auf Minderjährige zu beschränken. Im Erwachsenenstrafrecht reduziert sich die Auswahl der Sanktion auf die Frage „Geld oder Knast“. Das Jugendstrafrecht gibt diese Möglichkeiten auch, eröffnet daneben jedoch mit zahlreichen differenzierten und passgenauen Sanktionsmöglichkeiten einen besseren Zugang zu dem kriminell gewordenen jungen Menschen und damit auch zu seiner positiven Entwicklung. Wer hier Zeit und Geld investiert, um altersangemessen zu reagieren, verhindert tatsächlich künftige Kriminalität.”

Den gesamten Text finden Sie hier:

Heranwachsende im Jugendstrafrecht!

 

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