BAG-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Reform der Gefangenenvergütung in Thüringen

Die Thürniger Landesregierung hat ein Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs vorgelegt. Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitsentlohnung von Strafgefangenen. Dementsprechend befasst sich der Entwurf im Wesentlichen mit der Gefangenenarbeit und deren Entlohnung. Die wesentliche Änderung ist auch hier die Anhebung der Eckvergütung auf 15 %.

Die BAG-S hat hierzu eine Stellungnahme verfasst: Stellungnahme BAG-S Thüringen

Ein Vergleich der aktuellen Gesetzesentwürfe sowie der bereits verabschiedeten Gesetze in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg zeigt, dass sich die Strafvollzugsgesetze zunehmend auseinanderentwickeln, wie sich beispielsweise in der Gefangenenvergütung aber auch der Arbeitspflicht zeigt. Dies führt zu regional stark unterschiedlichen Vollzugswirklichkeiten. Wir sprechen uns daher eindrücklich dafür aus, dieser Tendenz entgegenzuwirken und stattdessen auf eine stärkere Angleichung der gesetzlichen Regelungen im Strafvollzug hinzuwirken.

Die BAG-S hat zum bisherigen Stand der Reformen in Deutschland eine Übersicht erstellt, die Sie hier einsehen können.