DGPPN Studie zur psychiatrischen Versorgung in Justizvollzugsanstalten zeigt schwerwiegende Mängel auf

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Frühjahr 2024 alle Justizvollzugsanstalten in Deutschland zu ihrer psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssituation befragt. 137 Anstalten nahmen teil, was einer Rücklaufquote von knapp 78 % entspricht. Erfasst wurden unter anderem Belegungszahlen, Personalressourcen, Behandlungskapazitäten sowie der Einsatz von Zwangsmaßnahmen wie besonders gesicherten Hafträumen und Fixierungen. Die Ergebnisse wurden nun veröffentlicht.

Die Autor*innen ziehen das Fazit:

„Aus den Umfrageergebnissen lässt sich schlussfolgern, dass die bisherigen Ressourcen für Diagnostik und Behandlung von Inhaftierten mit psychischen Erkrankungen in deutschen Haftanstalten nicht ausreichen. Jede dritte Facharztstelle ist nicht besetzt. Nur die Hälfte der indizierten Verlegungen in stationäre psychiatrische Behandlung wurde umgesetzt. Nach Angaben der studienteilnehmenden Anstalten fehlt es sowohl an ambulanten, aber vor allem an teil- und vollstationären Behandlungsplätzen für Inhaftierte mit psychischen Erkrankungen.“

 

Zentrale Ergebnisse in Kürze

  • In den teilnehmenden Anstalten waren am 1. März 2024 über 41.000 Menschen inhaftiert. ​
  • 11 % der Gefangenen befanden sich in den vier Wochen vor der Erhebung in fachärztlich-psychiatrischer Behandlung, etwa 1 % erhielt Psychotherapie.​
  • Jede dritte fachärztliche Stelle ist unbesetzt; insgesamt kommen etwa 0,8 Facharzt- und 4,7 psychologische Vollzeitstellen auf 1000 Inhaftierte.​
  • 86,7 % der Anstalten berichten, dass sie Gefangene mit psychischen Erkrankungen nicht ausreichend versorgen können, vor allem fehlen teil- und vollstationäre Behandlungsplätze.​
  • Bei 1557 Gefangenen in 121 Anstalten (4,5%) bestand nach ärztlicher Einschätzung in den vergangenen 12 Monaten die Indikation für eine Verlegung in eine vollstationäre psychiatrische Einrichtung. Etwa die Hälfte dieser Gefangenen (N= 727) wurde tatsächlich in eine vollstationäre psychiatrische Einrichtung verlegt.
  • In 12 Monaten wurden 5812 Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen dokumentiert (15,9 % der Gefangenen) – davon 164 Unterbringungen in einen Zeitraum von mehr als einer Woche.
  • Besonders bedenklich: Fast die Hälfte der angegebenen Zwangsmedikationen fand entweder im besonders gesicherten Haftraum oder im Haftraum der inhaftierten Person statt – also nicht in einem klinischen Setting. Dabei sollte zur Vermeidung traumatisierender Erfahrungen und besseren Steuerung durch die Behandler die Verlegung auf eine psychiatrische oder zumindest medizinische Krankenhausstation innerhalb des Justizvollzugs vorgenommen werden.

Einordnung und Konsequenzen

Die Studie bestätigt den Eindruck vieler Praktiker*innen: Die psychiatrische Versorgung in Haft bleibt deutlich hinter dem Bedarf zurück. Insbesondere werden mehr fachärztliches Personal, der Ausbau stationärer Behandlungskapazitäten, eine verlässliche Finanzierung sowie leitliniengerechte Behandlungsstandards speziell für psychisch kranke Menschen im Strafvollzug gefordert.

Die Studie ist in der Zeitschrift Nervenarzt erschienen:

Thilo, N., Dahmen, N., Fuß, J. et al. Die psychiatrische Versorgungssituation psychisch kranker Straftäter in Haft – Ergebnisse einer Umfrage der DGPPN. Nervenarzt (2026). https://doi.org/10.1007/s00115-026-01949-4