Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden – Fachtag in Bremen
Am 29. September 2026 brachte der Fachtag „Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden – Wissenschaft und Praxis“ in Bremen Fachleute aus Justiz, Sozialer Arbeit, Politik und Wissenschaft zusammen. Im Mittelpunkt standen die Ursachen von Ersatzfreiheitsstrafen, wirksame Ansätze zur Haftvermeidung und eine bessere Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure – ergänzt durch aktuelle Forschung, Praxisbeispiele aus Bremen und anderen Bundesländern sowie eine Podiumsdiskussion.
Ein besonderer Dank gilt Anja Stache vom Verein Bremische Straffälligenbetreuung und Ava Stähler vom Chance Netzwerk für die Organisation der spannenden Tagung.
In der Podiumsdiskussion war Frank Wilde für die BAG-S gemeinsam mit der Senatorin für Justiz und Verfassung, Dr. Claudia Schilling, sowie mit dem Richter Benjamin Blumenthal und Dr. Nicole Bögelein von der Universität zu Köln vertreten.
Bremen ist seit Jahren ein Ort mutiger neuer Ansätze und justizpolitischer Innovationen, beispielsweise beim Umgang mit dem Fahren ohne Fahrschein. Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt jedoch auch nach der Reform der Ampelregierung ein großes Problem dar. Es sind daher weitere Reformen notwendig. Welche Vorschläge gibt es?
- Bestehende Angebote zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sind sinnvoll und wirksam. Sie benötigen jedoch eine verlässliche, langfristige finanzielle Absicherung.
- Der neue § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB muss konsequent angewendet werden. Bei Menschen, die Sozialleistungen beziehen, muss das zum Leben Unerlässliche berücksichtigt werden. Das spricht für eine Tagessatzhöhe von 5 Euro. Die jüngste Anhebung der Mindesttagessatzhöhe in Bremen auf 12 Euro steht dazu aus meiner Sicht im Widerspruch.
- Vor einer Vollstreckung sollte verbindlich unterschieden werden, ob Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Bevor die Polizei mit einem Haftbefehl beauftragt wird, sollten die Gerichtshilfe oder die Freie Straffälligenhilfe eingebunden werden, beispielsweise durch aufsuchende Arbeit oder einen Hausbesuch. Schweden kann hierbei ein Vorbild sein. Wird Zahlungsunfähigkeit festgestellt, erfolgt keine Vollstreckung.
- Menschen, die von einer Ersatzfreiheitsstrafe betroffen sind, haben häufig mehrere miteinander verknüpfte Problemlagen. Sie sind oft bereits in der Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Psychiatrie oder Jugendhilfe bekannt. Eine stärkere Vernetzung dieser Hilfesysteme und gemeinsame, niedrigschwellige Angebote können dabei helfen, (erneute) Straffälligkeit zu verhindern.


