Gesetzentwurf zur Gefangenenvergütung in Baden-Württemberg vorgelegt – deutlich unterm Bundesdurchschnitt

Das Justizministerium in Baden-Württemberg hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Resozialisierung im Justizvollzug vorgelegt. Ausgangspunkt ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Arbeitsentlohnung von Strafgefangenen. Dementsprechend befasst sich der Entwurf im Wesentlichen mit der Gefangenenarbeit und deren Entlohnung.

Baden-Württemberg geht bei der Anhebung der Vergütungsgrundlage einen Sonderweg. Während alle anderen Bundesländer die Vergütungsgrundlage von 9 auf mindestens 15 Prozent der Eckvergütung erhöht haben bzw. dies planen, will Baden-Württemberg sie lediglich auf 12 Prozent erhöhen. Inhaftierte Personen würden damit in Baden-Württemberg deutlich weniger verdienen als im bundesweiten Durchschnitt.

Die BAG-S hat hierzu eine Stellungnahme verfasst, die Sie hier einsehen können:

BAG-S Stellungnahme Baden-Württemberg