CPT veröffentlicht aktualisierte Standards zur Gesundheitsversorgung im Gefängnis
Der Anti-Folter-Ausschusses des Europarats (CPT) legt umfassende Mindeststandards für die Gesundheitsversorgung in Haft fest und betont, dass Gefangene das gleiche Versorgungsniveau wie Menschen in Freiheit erhalten sollen. Das CPT versteht Gesundheitsversorgung als zentralen Bestandteil des Menschenrechtsschutzes im Gefängnis, insbesondere zur Verhütung von Folter und Misshandlung.
Der Bericht unterstreicht, dass inhaftierte Personen Zugang zu einer medizinischen Versorgung haben müssen, die derjenigen in der Allgemeinbevölkerung gleichwertig ist.
Empfohlen wird insbesondere:
- eine unabhängige, fachlich an das öffentliche Gesundheitswesen angebundene Gesundheitsversorgung im Gefängnis
- eine systematische medizinische Eingangsuntersuchung innerhalb von 24 Stunden
- ein niedrigschwelliger, kostenfreier Zugang zu ärztlicher, psychischer und suchtmedizinischer Behandlung
- sowie besondere Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen wie Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
Zudem wird die Bedeutung von Prävention, Suizidprophylaxe, Dokumentation und Meldung von Misshandlung sowie die strikte Wahrung von Vertraulichkeit und informierter Einwilligung betont.
Der Bericht ist auf Englisch hier abrufbar:


